Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim wäre eine sogenannte Abwehrklage des Landes gegen Diesel-Zwangsgelder derzeit aussichtslos.

Stuttgart - Eine sogenannte Abwehrklage des Landes gegen Diesel-Zwangsgelder wäre nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim aktuell aussichtslos. Der Regierung stehe diese Möglichkeit zwar offen, sie würde nach derzeitigem Erkenntnisstand aber ohne Erfolg bleiben, heißt es in einem VGH-Beschluss im Zusammenhang mit den Diesel-Fahrverboten in Stuttgart, den die Deutsche Umwelthilfe am Mittwoch öffentlich gemacht hat. Die Richter hatten damit eine Beschwerde des Landes zurückgewiesen, dem auf Betreiben der DUH erneut ein Zwangsgeld angedroht worden war, weil es weiterhin keine Fahrverbote für Euro-5-Diesel verhängen will.

 

Das Land war dazu 2017 verurteilt worden, hält das aber für nicht mehr erforderlich, weil die Schadstoffwerte sich deutlich verbessert hätten. Es hatte deshalb am Dienstag die Möglichkeit einer Vollstreckungsabwehrklage ins Spiel gebracht. Im Erfolgsfall könnte es damit verhindern, zu immer neuen Zwangsgeldern verurteilt zu werden. Die VGH-Richter sind allerdings nicht der Ansicht, dass sich die Lage im Vergleich zum Zeitpunkt des Urteils 2017 schon ausreichend verbessert hat oder in absehbarer Zeit verbessern wird.

Beschluss Ende Juni gefasst

Der Beschluss wurde schon Ende Juni gefasst und damit vor der Ankündigung des Landes. Die Richter haben ihre Einschätzung möglicher Rechtsmittel darin ganz grundsätzlich dargelegt. Unter anderem kommen sie auch zu dem Schluss, dass sich das Land „nach wie vor in einer dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit widersprechenden Weise weigert“, seiner Verpflichtung aus dem Urteil nachzukommen.

Die DUH drohte damit, im nächsten Schritt nun Zwangshaft gegen Verantwortliche anstelle eines Zwangsgeldes zu beantragen. Ob und unter welchen Umständen solch eine Zwangshaft rechtlich möglich wäre, ist aber unklar und wird derzeit am Europäischen Gerichtshof geprüft.