Die Verstöße gegen das Dieselfahrverbot sind zahlreicher als bisher gemeldet. Die automatische Erfassung bei der städtischen Bußgeldstelle zählte nicht alle Bescheide. Nun schnellen die Zahlen nach oben.

Stuttgart - Die Zahl hat Schlagzeilen gemacht: Nur ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Dieselfahrverbot in Stuttgart im Monat August, vermeldete die Stadtverwaltung Anfang September. Und nur 18 Bußgeldbescheide seien überhaupt verhängt worden. Da staunten die Experten: Angesichts des hohen Verkehrsaufkommens in der Landeshauptstadt schienen die Zahl der Verstöße sehr niedrig.

 

Nicht alle Bescheide in der Statistik

Die Skeptiker sollten recht behalten. Nun muss die Stadt die Angaben nämlich offiziell korrigieren. In die automatisch erhobene Statistik seien bisher nur die Bußgeldbescheide eingeflossen, die im selben Monat angezeigt, erlassen und rechtskräftig wurden, teilt Stadtsprecherin Jasmin Bühler mit. Dies sind naturgemäß wenige, da oft umfangreiche Ermittlungen nötig sind und zudem schon eine zweiwöchige Einspruchsfrist gilt. Daher werden die meisten Fälle wohl über den Monatswechsel hinaus bearbeitet. Gerade diese sind aber bisher nicht mitgezählt worden. Auf diesen Fehler sei man in der Bußgeldstelle selbst gestoßen, „da sich die Zahlen nicht so entwickelt haben wie es zu erwarten war“, so Bühler.

Diese computergesteuerte Zählweise sei nun revidiert worden, betont die Pressesprecherin. Es würden nun alle Bußgeldbescheide erfasst, die in dem betreffenden Monat erlassen werden, also auch jene, bei denen der Verstoß schon in den Vormonaten gewesen ist.

Hohe Zahl im September

Die korrekte Erfassung erklärt die im September im Vergleich zu den Vormonaten hohe Zahl an Bußgeldbescheiden: 361 wurden da erlassen, davon wurden 78 rechtskräftig. Darin seien nun auch die Fälle enthalten, deren Bearbeitung „sich über Monate hingezogen hat“, so Bühler.

Von Februar bis August wurden – auf Basis der falschen Zählung – weniger als 50 erlassene Bußgeldbescheide pro Monat von der Stadt gemeldet. Die Zahl der rechtskräftig gewordenen bewegte sich zumeist im einstelligen Bereich bis zum Tiefstand im Monat August mit nur einem einzigen Bescheid.

Kontrolle von Stadt und Polizei

Seit Anfang des Jahres dürfen Dieselautos mit der Euronorm 4 oder schlechter nicht mehr im Stadtgebiet fahren, für Autos mit Stuttgarter Kennzeichen gilt dieses Verbot von 1. April 2019 an. Kontrolliert wird dabei auf zwei Arten: Die Mitarbeiter der städtischen Verkehrsüberwachung nehmen die geparkten Autos unter die Lupe. Wer falsch parkt, dessen Fahrzeugdaten werden auch auf das Fahrverbot hin überprüft. Es werde aber auch „auf ältere Fahrzeuge geachtet, die durch Kennzeichnung und äußere Merkmale eine Überprüfung ihrer Schadstoffklasse nahelegen“, heißt es bei der Stadt.

Die Verkehrspolizei gibt im Rahmen ihrer Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen bei Verstößen auch die Fahrzeugdaten weiter, die dann von der Stadt auf das Fahrverbot hin überprüft werden. Im September wurden von der Stadt insgesamt fast 46 000 Fälle bearbeitet, davon stammten gut 16 000 von geparkten Autos und 29 000 aus dem fließenden Verkehr, vor allem bei Geschwindigkeitskontrollen. Aber auch Fahrer, die die rote Ampel missachtet hatten oder die mit dem Handy während der Fahrt telefonierten, müssen damit rechnen, dass die Fahrzeugdaten kontrolliert werden. Dabei wurden im September 646 Verstöße gegen das Fahrverbot festgestellt. Diese Fälle werden dann nochmals geprüft – beispielsweise ob Ausnahmegenehmigungen vorliegen.

Bei Verstößen sind 108,50 Euro fällig

Seit Beginn der „scharfen“ Überprüfung im Februar sind mehr als 322 000 Fälle überprüft worden. Dabei gab es 3569 Verstöße gegen die Luftreinhaltung. Die Stadt sprach 545 Bußgeldbescheide aus, wovon 118 rechtskräftig geworden sind.

Wer gegen das Fahrverbot verstößt, erhält ein Bußgeld von 80 Euro. Hinzu kommen Gebühren, sodass insgesamt 108,50 Euro fällig werden. Es gibt keine Punkte in Flensburg.