Der digitale Impfpass wird als QR-Code in Apotheken, Impfzentren und Arztpraxen ausgestellt. Hierbei erhält man für jede Impfung einen eigenen Code. Aber muss man überhaupt beide einscannen?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Der digitale Impfpass hat in den letzten Wochen immer wieder Fragen bei den Verbrauchern aufgeworfen. Unter anderem, weil man für jede Impfdosis einen QR-Code erhält. Der erste Code ist aber augenscheinlich völlig unnütz, schließlich gilt der vollständige Impfschutz erst zwei Wochen nach Erhalt der zweiten Impfdosis. Insofern bräuchte man den Code für die Erstimpfung gar nicht.

 

Muss ich beide QR-Codes einscannen?

Die Antwort ist Nein, wie uns eine Pressesprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf Anfrage mitteilte. Demnach reiche es aus, wenn vollständig Geimpfte lediglich das Zertifikat „Impfung 2 von 2“ in die App einscannen. So steht es auch in den offiziellen FAQ des BMG zum digitalen Impfpass. Denn auf dem COVID-Zertifikat der EU wird klar angegeben, wie viele Dosen die geimpfte Person erhalten hat. Sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland reicht aus diesem Grund das zweite Zertifikat aus, um die vollständige Impfung nachzuweisen. Wer also nur den zweiten QR-Code erhalten hat, braucht sich den ersten nicht nachträglich zu besorgen.

Warum erhält man überhaupt zwei Zertifikate?

Nun stellt sich natürlich die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Vorgehensweise. Wozu benötigt man zwei Zertifikate, wenn eines davon faktisch zwecklos ist? Das liegt daran, dass die Europäische Kommission beschlossen hat, allen Personen, die in einem EU-Mitgliedstaat geimpft worden sind, ein Zertifikat auszustellen, unabhängig von der Anzahl der Impfdosen. Aus diesem Grund haben in Deutschland alle Geimpften Anspruch auf beide Zertifikate, auch wenn das erste nicht notwendig ist, um dem Impfschutz nachzuweisen. Darüber hinaus ist das erste Zertifikat in Österreich bereits am 22. Tag nach Verabreichung der Impfdosis für maximal 90 Tage gültig. Man profitiert also bereits mit einer Impfung von denselben Rechten wie doppelt Geimpfte.

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