Bislang konnten Genesene mit einer Impfung den digitalen Impfpass nicht richtig nutzen. Das ändert sich ab heute. So erhalten Sie das Zertifikat.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gestern in einer Pressemitteilung verkündet hat, ist der digitale Impfpass ab dem heutigen Freitag endlich auch für Genesene mit nur einer Impfung erhältlich. Bislang konnte diese Personengruppe lediglich die eine Impfung bestätigt bekommen und erhielt somit in den Apps dauerhaft den Hinweis „Impfschutz unvollständig“. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nun endlich die systemseitigen Voraussetzungen geschaffen, um den Genesenen den vollständigen Impfschutz bestätigen zu können.

 

Wo erhalte ich das Impfzertifikat?

Das digitale Impfzertifikat ist ab heute in allen teilnehmenden Apotheken erhältlich. Welche Apotheken in Ihrer Nähe die Zertifikate ausstellen, können Sie über die Seite mein-apothekenmanager.de abfragen. Um den digitalen Impfpass zu erhalten, müssen Sie laut Informationen der ABDA die folgenden Dokumente mitbringen: den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild), den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige COVID-19-Impfung, z.B. in Form des gelben Impfbuchs. Alternativ zum positiven PCR-Test kann auch ein ärztliches Attest oder eine Absonderungsbescheinigung aufgrund der Corona-Infektion vorgelegt werden. Nach Sichtung der Unterlagen erstellen die Apotheker dann über das System des RKI einen QR-Code, den Sie mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App einscannen können. Sie sollten den Ausdruck nach dem Einscannen jedoch nicht wegwerfen. Zum einen können Sie den QR-Code beliebig oft scannen, zum anderen kann er selbst als Nachweis für die Impfung verwendet werden.

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