In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie abgelaufene Impfzertifikate in den Corona-Apps verlängern.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Jedes digital ausgestellte Impfzertifikat hat ein technisches Ablaufdatum. Dieses hat zwar nichts mit der Gültigkeit der Impfungen zu tun, dennoch ist es für den Impfnachweis wichtig, dass die Zertifikate aktuell sind. Das Ablaufdatum liegt auf den Tag genau 1 Jahr nach der Impfung. Für die Verlängerung des Zertifikats haben Sie bis zu 90 Tage nach dessen Ablauf Zeit. Sie müssen jedoch nur das aktuell verwendete bzw. das neueste Zertifikat erneuern. Und so geht’s.

 

Impfzertifikat in der CovPass-App verlängern
 

  • Stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version installiert haben
  • Aktualisieren Sie gegebenenfalls die App (siehe hier)
  • Klicken Sie auf der Startseite auf „Zertifikate anzeigen“
  • Dann weiter über „Zertifikate verwalten“
  • Ist das aktuelle Zertifikat abgelaufen, sehen Sie nun den Punkt „Erneuerung notwendig“
  • Klicken Sie dort auf „Impfzertifikat erneuern“
  • Lesen Sie sich den Text durch und klicken Sie erneut auf „Impfzertifikat erneuern“
  • Bestätigen Sie mit „Einverstanden“
  • Nun ist das Zertifikat für ein weiteres Jahr gültig

Corona-Warn-App: Digitales Impfzertifikat verlängern
 

  • Stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version installiert haben
  • Aktualisieren Sie gegebenenfalls die App (siehe hier)
  • Gehen Sie zum Menüpunkt „Zertifikate“
  • Klicken Sie dort auf das aktuelle Zertifikat
  • Ist dieses abgelaufen oder kurz davor, klicken Sie auf „Zertifikat erneuern“
  • Lesen Sie den Text durch und klicken Sie auf „Einverstanden“
  • Das Zertifikat ist nun wieder genau 1 Jahr gültig

Wie lange ist die Impfung gültig?

Wie bereits erwähnt, hat das technische Ablaufdatum nichts mit der realen Gültigkeit der Impfungen zu tun. Eine vollständige Impfserie ist im Moment innerhalb Deutschlands unbegrenzt gültig. Bis auf Weiteres sind dafür eine Impfung in Kombination mit einer nachgewiesenen Genesung oder zwei Impfungen ohne Genesung erforderlich. Ab dem 01. Oktober 2022 wird es jedoch eine Änderung im Infektionsschutzgesetz geben. Von da an wird eine dritte (bzw. mit Genesung eine zweite) Impfung nötig sein, um als vollständig geimpft zu gelten. Das heißt, wer jetzt schon den Booster erhalten hat, gilt dann nicht mehr als geboostert, sondern als vollständig geimpft. Wer im Moment als vollständig geimpft gilt und keine Auffrischungsimpfung hat, würde dann jedoch als unvollständig geimpft zählen.

Passend dazu: Namensänderung in den Corona-Apps

Was gilt im Ausland?

Für Reisen innerhalb der EU ist die Gültigkeit einer vollständigen Impfserie auf 270 Tage beschränkt. Auffrischungsimpfungen sind auf innereuropäischen Reisen zum jetzigen Zeitpunkt noch unbegrenzt gültig. Welche Auswirkung die Gesetzesänderung im Oktober darauf haben wird, bleibt abzuwarten.