Die direkte Demokratie führt im Land nach wie vor ein Schattendasein – auch in den Kommunen. 2013 gab es nach Angaben des Vereins „Mehr Demokratie“ gerade einmal 35 Beteiligungsverfahren. Die versprochenen Reformen lassen auf sich warten.

Stuttgart - Direkte Demokratie ist in Baden-Württemberg noch immer vorzugsweise ein rhetorisches Phänomen und nicht gelebte Praxis. Das geht aus der Bilanz über die kommunalen Bürgerbegehren im vergangenen Jahr hervor, die der Verein „Mehr Demokratie“ am Donnerstag vorgelegt hat. Demnach gab es 2013 in den 1100 Städten und Gemeinden des Landes 35 Verfahren der direkten Demokratie. 23 Verfahren brachten die Bürger per Unterschriftensammlung auf den Weg. In weiteren zwölf Fällen wurde ein Referendum aus dem Gemeinderat heraus beantragt, was aber nicht immer klappte: sechs mal fand sich nicht die nötige Zweidrittelmehrheit im Rat. Ein Beispiel für ein vom Gemeinderat initiiertes Referendum war jenes zur Bundesgartenschau in Mannheim.

 

Insgesamt verharre die Bürgerbeteiligung im Südwesten auf „niedrigem Niveau“, sagte Christian Büttner, der Landesgeschäftsführer von „Mehr Demokratie“. Bayern komme dagegen auf jährlich 75 bis 100 direktdemokratische Verfahren. Von den 23 Bürgerbegehren des vergangenen Jahres gelangten zehn zur Entscheidung. In fünf Fällen erwiesen sie sich als erfolgreich, ein weiteres Begehren wurde vom Gemeinderat übernommen. Andere Bürgerbegehren scheiterten an den nach Ansicht von „Mehr Demokratie“ allzu „hohen gesetzlichen Hürden“.

Bayern ist bei der Bürgerbeteiligung weiter

Dazu zählt der Verband die Sechs-Wochen-Frist nach Gemeinderatsbeschlüssen sowie den Ausschluss der Bauleitplanung. Auch das Zustimmungsquorum in Höhe von 25 Prozent erschwere die kommunale Bürgerbeteiligung. Vier Bürgerentscheide scheiterten im vergangenen Jahr an diesem Quorum, das neben der Mehrheit bei der Abstimmung auch die Zustimmung eines Viertels der Gemeindebürger für den Erfolg des Referendums voraussetzt.

Sarah Händel, Vorstandsmitglied bei „Mehr Demokratie“, fordert deshalb Erleichterungen bei der kommunalen Bürgerbeteiligung. Das Quorum gehöre ganz abgeschafft. Weil das aber im Südwesten vorläufig unrealistisch sei, plädiert Händel für eine Angleichung an bayerische Standards. Dort gelten bei Bürgerentscheiden je nach Gemeindegröße gestaffelte Zustimmungsquoren von 20 Prozent (in Kommunen bis 50 000 Einwohner), von 15 Prozent (in Kommunen bis 100 000 Einwohner) und zehn Prozent (bei mehr als 100 000 Einwohnern). Das Reformpaket für mehr direkte Demokratie, das die vier baden-württembergischen Landtagsfraktionen Ende vergangenen Jahres verabredet hatten, sieht eine einheitliche Absenkung des 25-Prozent-Quorums auf 20 Prozent vor.

Künftig Bürgerentscheide über die Bauleitplanung

Das bewertet Sarah Händel von „Mehr Demokratie“ als nicht ausreichend, immerhin aber erkennt sie einen Fortschritt, dessen Unzulänglichkeit dem Widerstand unter anderem der kommunalen Landesverbände geschuldet sei. Auch habe die CDU zu ihrer Regierungszeit wenig Ambitionen für Verbesserungen gezeigt. Demgegenüber seien die Reformbemühungen von Grün-Rot zu würdigen.

Künftig wird auch wird die Bauleitplanung in einem frühen Stadium (Aufstellungsbeschluss beziehungsweise Auslegungsbeschluss) bürgerentscheidfähig sein. Allerdings ist die Frist für die Einleitung eines Verfahrens nach Einschätzung von „Mehr Demokratie“ mit zwölf Wochen zu kurz. Es bestehe die Gefahr, dass die Reform nicht greife.

Wenig Verständnis zeigt der Verein, dass der bis zur Kommunalwahl im Mai versprochene Gesetzentwurf zur Reform der Gemeindeordnung nicht vorankommt. Auch die bereits vereinbarte Verfassungsänderung, zur Einführung einer Volksinitiative auf Landesebene sowie zur Absenkung der Hürden für Volksabstimmungen steht noch aus.