Direkte Demokratie SPD sieht Grüne in der Glaubwürdigkeitsfalle
Die einstige Partei der Basisdemokratie stimmt im Landtag für eine Beschränkung von Volksabstimmungen auf Themen, die nichts kosten.
Die einstige Partei der Basisdemokratie stimmt im Landtag für eine Beschränkung von Volksabstimmungen auf Themen, die nichts kosten.
Stuttgart - Eine solche Erregung war bei den Grünen lange nicht mehr zu beobachten gewesen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann stand im Plenarsaal vor den Abgeordnetenbänken und redete auf Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz und dessen Vize Hans-Ulrich Sckerl ein, die konsterniert ins Leere starrten. Bald trat Innenminister Thomas Strobl (CDU) an Kretschmanns Stelle, der wiederum hinüber zur CDU-Fraktion tigerte, um deren Chef Wolfgang Reinhart mit seinen Einsichten und Einschätzungen vertraut zu machen.
Es war eine fünfminütige Sitzungspause ausgerufen worden, ausgelöst durch einen Überraschungscoup der SPD. Im Streit darüber, ob eine Volksabstimmung über ein so teures Vorhaben wie die gebührenfreie Kita überhaupt zulässig ist, zwang sie die Regierungskoalition, Farbe zu bekennen. Das richtete sich vor allem gegen die Grünen. Der Landtag sollte nach dem Willen der SPD feststellen, dass der Verfassungsgesetzgeber keineswegs finanzwirksame Gesetze von Volksbegehren und Volksabstimmungen ausnehmen wollte, wie dies das Innenministerium annimmt. Es geht bei dem Streit um die Auslegung des Begriffs „Staatshaushaltsgesetz“ in den Artikeln 59 und 60 der Landesverfassung. Vor allem aber geht es darum, ob direkte Demokratie in Baden-Württemberg überhaupt möglich ist. SPD-Fraktionschef Andreas Stoch sagte: „Wenn direkte Demokratie kein Geld kosten darf, können Sie sie gleich abschaffen.“
Stoch packte die Grünen und Ministerpräsident Kretschmann bei der Glaubwürdigkeit. Das Verlangen nach Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie gehören zum Wurzelgeflecht der Grünen. „Das Volk sollte über alles abstimmen können, über das das Parlament auch abstimmen kann“, hatte Kretschmann 2011 im Interview unserer Zeitung gesagt. Stoch rügte: „Wer direkte Demokratie nur in Sonntagsreden preist und im Alltag unmöglich machen will, der steht nicht für Volksbegehren, sondern für Volksverdummung.“
Die Grünen blieben bei der Abstimmung in der Koalitionsdisziplin – und stimmten gegen den SPD-Antrag. Aber sie taten das zumindest in Teilen unter heftigem Bauchgrimmen. Fraktionsvize Sckerl zum Beispiel weiß sehr wohl um die Bedeutung der direkten Demokratie für die Grünen. Nach der Entscheidung des Innenministeriums, das von der SPD beantragte Volksbegehren für gebührenfreie Kitas nicht zuzulassen, hatte Sckerl unserer Zeitung gesagt: „Sollte der Verfassungsgerichtshof die sehr weitreichende Einschätzung des Innenministeriums teilen, müssen wir Änderungen prüfen. Es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger nur Volksabstimmungen über Sonnenschein und Regen abhalten.“ Noch am Montagabend wiederholte Sckerl auf einer Veranstaltung des Vereins „Mehr Demokratie“ diese Position. Die SPD hat inzwischen den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof angerufen.
Innenminister Strobl bezieht sich bei seinem Veto gegen das Volksbegehren auch auf ein Gutachten des Tübinger Staatsrechtlers Ferdinand Kirchhof. Darin macht der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts keinen Hehl aus seiner Skepsis gegen direktdemokratische Verfahren, die in das Haushaltsrecht des Parlaments eingreifen. Kirchhof schreibt: „Dem Volk fehlt in der Regel die repräsentative Distanz und langfristige Professionalität in der Politik.“ Parlamente seien sehr viel besser in der Lage, „die jeweiligen tagesaktuellen Pläne mit anderen Staatsaufgaben abzugleichen und in eine kontinuierliche Politik einzufügen“. Kurzum: Die Abgeordneten hätten den besseren Überblick. Zumal die Kosten für die gebührenfreie Kita auf jährlich 500 Millionen bis zu einer Milliarde Euro taxiert werden.
Kirchhof erkennt auch einen Verstoß gegen das Verbot, Volksbegehren gegen Abgabengesetze zu initiieren. Dieses Verbot ist unstrittig. Formal bezieht sich die SPD in ihrem Gesetzentwurf allerdings auf kein Abgabengesetz. Offen ist, ob ihr das Gericht darin folgt oder einen Umgehungstatbestand erkennt. Für die Grünen wäre das die eleganteste Lösung.