35 Stunden in der Woche soll die Kinderbetreuung nichts kosten. Jetzt sammeln die Sozialdemokraten Unterschriften für ein Volksbegehren. Die Hürden sind hoch.

Stuttgart - Die Landes-SPD startet an diesem Montag das Volksbegehren für eine kostenlose Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt. Ziel ist eine gebührenfreie Grundbetreuung bis zu 35 Stunden pro Woche in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Der Gesetzentwurf, der unserer Redaktion vorliegt, sichert den Kommunen und anderen Trägern der Kinderbetreuung einen vollen Kostenersatz zu. Längere Betreuungszeiten und Zusatzleistungen wie Mittagessen werden vom Land nicht ausgeglichen. Allerdings sollen die Einrichtungen Rücksicht auf die soziale Lage einer Familie und die Zahl der Kinder nehmen.

 

Die Kosten beziffert die SPD unter Verweis auf Angaben des Kultusministeriums auf 529 Millionen Euro im Jahr. Dies sei aus dem Landesetat leistbar, ohne auf einen weiteren Qualitätsausbau bei der Betreuung verzichten zu müssen. Der Städtetag taxiert die Kosten allerdings auf 730 Millionen Euro.

Um die Gebührenfreiheit umzusetzen, sieht der Gesetzentwurf der SPD eine Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes vor. In einem neu gefassten Paragraf 6 heißt es: „Um eine gebührenfreie Grundbetreuung der Kinder (. . .) zu fördern, unterstützt das Land die Träger dieser Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen kostendeckend beim Erlass von Elternbeiträgen.“ Näheres soll die gemeinsame Finanzkommission von Land und Kommunen regeln. Das Kommunalabgabengesetz bleibt unberührt. Der SPD-Entwurf hält sich damit an die bisherige Regelungssystematik, das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist nicht tangiert. Wenn Kommunen Elternbeiträge für die Kinderbetreuung für angezeigt halten, können sie diese – unter Verzicht auf den Kostenersatz durch das Land – weiter verlangen.

Grüne und CDU sind dagegen

Die rechtliche Verankerung der Gebührenfreiheit ist nicht nur eine Formalie. Die Landesverfassung schließt Volksbegehren über Abgabengesetze und das Staatshaushaltsgesetz aus. Letzteres gilt für den jeweils aktuellen Etat. Bei den Kindergartengebühren handelt es sich um eine kommunale Abgabe. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Volksbegehrens zu kostenfreien Kitas bereits vorsichtig infrage gestellt. Beide Regierungsfraktionen – Grüne wie CDU – sind gegen das Vorhaben. Die SPD sucht nun die „Koalition mit den Bürgern“, wie SPD-Chef Andreas Stoch unlängst sagte. Ziel sei die Entlastung von Familien. Die SPD muss in einem ersten Schritt 10 000 von den örtlichen Wahlämtern beglaubigte Unterschriften beibringen, um beim Innenministerium die Zulassung des Volksbegehrens zu bewirken. Hegt das Innenressort keine verfassungsrechtlichen Bedenken, startet das eigentliche Volksbegehren. Um eine Volksabstimmung zu erreichen, benötigt die SPD 770 000 Unterschriften – ein Zehntel aller Wahlberechtigten im Land.