Vera Egenberger scheitert mit einer Bewerbung beim evangelischen Wohlfahrtsverband. Sie fühlt sich augrund ihrer fehlenden Kirchenmitgliedschaft benachteilt – und bekommt vom Gericht recht.

Erfurt - Die Diakonie muss einer abgelehnten Stellenbewerberin ohne Kirchenzugehörigkeit eine Entschädigung zahlen. Die Berlinerin Vera Egenberger klagte erfolgreich wegen Diskriminierung aufgrund von Religion und setzte ihren Anspruch gegen den evangelischen Wohlfahrtsverband am Donnerstag vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt durch. Die Entschädigung beträgt 3915,46 Euro. Das Gericht habe Zweifel, dass die Benachteiligung augrund fehlender Kirchenmitgliedschaft im konkreten Fall gerechtfertigt gewesen sei, hieß es zur Begründung.

 

Der Fall ging durch alle Instanzen

Egenberger hatte sich 2012 erfolglos um eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben. Sie ging davon aus, dass die fehlende Kirchenmitgliedschaft Grund dafür war, dass sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurde.

Der Fall um die kirchliche Einstellungspraxis ging durch alle Instanzen in Deutschland und beschäftigte auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Luxemburger Richter entschieden im April, dass kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal und unbegründet die Zugehörigkeit zu einer Kirche verlangen dürfen. Die Anforderung müsse „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ sowie gerichtlich überprüfbar sein, urteilte der EuGH. Vor dem Hintergrund dieser Klarstellung aus Luxemburg musste das Bundesarbeitsgericht erneut verhandeln.