Die Grünen im Ostfilderner Gemeinderat beantragen, die Abgabe für vermittelte Vierbeiner zeitweise zu reduzieren. Ob das Gremium dem Vorschlag zustimmt, ist ungewiss. In Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen gibt es sogar Steuerbefreiungen.

Ostfildern - Tierheime sind um jeden Hund froh, der in gute Hände vermittelt wird. Wer sich seinen neuen vierbeinigen Mitbewohner dort holt, setzt sich zudem für den Tierschutz ein. Die Fraktion der Grünen im Ostfilderner Gemeinderat will dieses Engagement belohnen, indem nach der Anschaffung von Hunden aus Tierheimen des Landkreises Esslingen für diese zwei Jahre lang nur der halbe Hundesteuersatz gezahlt werden muss. Letztlich entscheidet das Gremium in der kommenden Sitzung am Mittwoch, 27. Februar, über diesen Antrag. Nach Beispielen müssen die Ostfilderner Kommunalpolitiker nicht lange suchen.

 

Denn in den Nachbarstädten Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen werden Hunde, die aus Tierheimen geholt werden, für ein, beziehungsweise zwei Jahre komplett von der Steuer befreit. In der Region Stuttgart ist dieses Entgegenkommen allerdings die Ausnahme. Lediglich die Stadt Tübingen bietet im Großraum der Landeshauptstadt eine ähnliche Regelung an.

Verlust von jährlich 2000 Euro

Der Ostfilderner Grünen-Stadtrat Oliver Werner hat den Antrag initiiert, weil ihm der Tierschutz „schon seit langem am Herzen liegt“. Er ist überzeugt, eine Steuerermäßigung für Tierheim-Hunde entlaste indirekt die Kosten und die Kapazitäten der entsprechenden Einrichtungen. Zudem drücke sie für einen vergleichsweise geringen Steuerausfall die Wertschätzung aus für die Arbeit der Tierheime und das Engagement der Menschen, einem gestrandeten Hund ein neues Zuhause zu geben. Die Stadtverwaltung beziffert die Einbuße auf geschätzte 4000 Euro jährlich bei einer kompletten Befreiung und angenommenen 30 Fällen. Allerdings beantragt die Grünen-Fraktion nur eine 50-Prozent-Ermäßigung, was letztlich einen Verlust von 2000 Euro pro Jahr bedeuten würde.

Zum Vergleich: In Filderstadt werden pro Jahr 25 bis 30 Fälle registriert, in denen für Tierheim-Hunde eine Steuerbefreiung gewährt wird. Das schlägt in der städtischen Kasse Filderstadts mit einem jährlichen Minus von rund 3000 bis 3600 Euro zu Buche. In der Stadt Leinfelden-Echterdingen werden per anno sogar 40 bis 50 Herrchen und Frauchen von Asyl-Bellos von der Hundesteuer befreit, wodurch die Stadt auf Einnahmen zwischen 5000 und 6300 Euro verzichtet. Erst seit diesem Jahr gilt dort eine Befreiung für zwei Jahre, davor wurde sie für eines gewährt. Aus Tübingen gibt es noch keine Fallzahlen zu vermelden. Dort wurde ein entsprechender Passus erst vor rund zwei Jahren in die Hundesteuersatzung aufgenommen. Dieser sieht vor, die für ein Jahr entrichtete Steuer rückwirkend zu erstatten, wenn der aus dem Tierheim stammende Hund mindestens zwei Jahre gehalten wurde.

Tierheime freuen sich über „Wertschätzung“

Die Verantwortlichen in den Tierheimen sind von dieser Art der Unterstützung ihrer Arbeit und der Anerkennung für die Hilfsbereitschaft der neuen Besitzer freilich angetan. „Wenn man etwas Gutes tut, soll man dafür auch belohnt werden“, sagt etwa Horst Theilinger, der Leiter des Esslinger Tierheims. Auch seine Kollegin Marion Wünn, die Chefin des Tierheims Stuttgart, würde sich über eine solch „gute Wertschätzung“ freuen. Doch in der Landeshauptstadt war 2013 ein entsprechender Antrag der Grünen abgelehnt worden.

Hanne Dressler ist die Vorsitzende der Tierfreunde Filderstadt. Der Verein, der auch das Tierheim verantwortet, hatte vor mehr als 19 Jahren gemeinsam mit einer Initiative aus dem Gemeinderat die einjährige Steuerbefreiung durchgesetzt, die bereits Anfang des Jahres 2000 in Kraft trat. Entsprechend lobt Dressler die „tolle Zusammenarbeit mit der Stadt“. Dass eine Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung den Ausschlag dafür gebe, sich einen Vierbeiner aus dem Tierheim zu holen, glaubt sie nicht. Aber groß sei die Freude der frischgebackenen Hundebesitzer, wenn sie nach der Vermittlung durch die Mitarbeiter von der Vergünstigung erfahren.

Beim Ostfilderner Finanzbürgermeister Rainer Lechner löst das Ansinnen der Grünen indes keine große Freude aus. Er will die von Oliver Werner als „gering“ bezeichneten Steuerausfälle nicht hinnehmen. Den Vergleich mit den Nachbarstädten Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen, „die doppelt so viel Steuereinnahmen wie Ostfildern haben“, empfinde er als nicht statthaft, erklärte er in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses.

Zudem zahle die Stadt ohnehin schon jährlich 40 000 Euro an ihren Partner, das Tierheim Esslingen, damit dieses in Ostfildern aufgegriffene Fundtiere aufnimmt. Zudem befürchtet Lechner, eine Ermäßigung könne vom ein oder anderen Hundebesitzer unlauter ausgenutzt werden, um sich Vorteile zu verschaffen.

Anreiz und Hinweis auf Problematik

Margarete Schick-Häberle, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, erachtet einen Steuerbonus zumindest als „Anreiz“, sich vielleicht doch für die Anschaffung eines Tierheim-Hundes anstatt eines Rassehundes vom Züchter zu entscheiden und damit zum Tierschutz beizutragen. Viel wichtiger aber sei, mit dieser Initiative auf die Problematik hinzuweisen, dass „so viele Hunde in Tierheimen“ auf ein neues Zuhause warteten.

Nachdem die Grünen in der Ausschusssitzung ihren Antrag präzisiert haben, die Hunde müssten für eine Ermäßigung aus einem Tierheim des Landkreises Esslingen stammen, entscheidet nun der Gemeinderat über dieses Thema. In Filderstadt und in Leinfelden-Echterdingen gibt es eine solche Einschränkung nicht. Die Verantwortlichen in der Stadt Leinfelden-Echterdingen gehen davon aus, dass die Hunde aus dem Tierheim Filderstadt geholt würden, erklärte eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage. Der Fall, dass ein Tier aus anderen Einrichtungen oder aus dem Ausland übernommen worden wäre, sei bisher nicht eingetreten. „Sollte es mal passieren, könnten wir das als Ausnahmefall akzeptieren.“