Seit 2020 ist das begleitete Sterben legal. Die Journalistin Hilke Lorenz hat beim Pressestammtisch dazu referiert. Das Thema bewegt – das zeigte der große Andrang.

Keine Frage: Beim Pressestammtisch war diesmal vieles anders als sonst. Äußerlich schon erkennbar an den vielen Stuhlreihen in der Zehntscheuer. An diesem Dienstag brauchte es Platz: Fast 100 Interessierte hatten sich schon vorab angemeldet. Ein rekordverdächtiger Zuspruch in der langen Geschichte der gemeinsamen Veranstaltungsreihe des Stadtseniorenrats Leinfelden-Echterdingen und unserer Zeitung.

 

Aber auch die Stimmung im Saal verriet vom ersten Moment an: Wenn Hilke Lorenz über die ethische Frage des assistierten Suizids referiert, dann geht es für viele im Saal um „die wohl persönlichste Entscheidung, die ein Mensch in seinem Leben treffen kann“. So formuliert es die Autorin unserer Zeitung für rechts- und gesellschaftspolitische Themen gleich zu Beginn ihres Vortrags. Ein schweres Thema, mit Sicherheit. Aber eines, das viele bewegt.

Mit seinem Urteil im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht die Türen zum assistierten Suizid in Deutschland weit aufgestoßen. Seitdem ist das begleitete selbstbestimmte Sterben grundsätzlich möglich und legal. Das „Spannungsfeld“, in dem aktuell in Gesellschaft und Politik über das Thema debattiert wird, sei, so Lorenz, zum einen geprägt durch die demografische Entwicklung einer alternden Gesellschaft. Zum anderen durch eine zunehmend „geringere religiöse Bindung“ sowie die Erfahrung, dass die Pflege am Lebensende „nicht immer so verläuft, wie viele sich das wünschen“.

Hilke Lorenz Foto: Torsten Schöll

Dass seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage allein „der autonome Wille des Einzelnen“ zähle und dieser alle Bedenken in der Frage aussteche, sei für viele ein Dilemma, das es nun auszuhalten gelte, sagt Lorenz. Als Beispiel nennt die Autorin die Hospizbewegung, die dem assistierten Sterben kritisch gegenübersteht.

Hospizbewegung sieht assistierten Suizid kritisch

Katrin Schlegel von der Hospizgruppe Leinfelden-Echterdingen, die am Dienstag unter den Teilnehmern des Pressestammtischs ist, bestätigt denn auch, dass Sterbehilfe aktuell in Hospizen nicht möglich sei. „Das stationäre Hospiz verpflichtet sich, den Tod ins Leben mit einzubeziehen“, erklärt sie die Haltung der Hospizbewegung. Bis jetzt habe deshalb noch kein Hospiz in Stuttgart und Esslingen jemanden aufgenommen, „der bei der Exit-Strategie Freitod begleitet werden möchte“.

Lorenz weist zudem darauf hin, dass die Politik bislang noch keinen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geschaffen habe, der das Geschäft mit der Sterbehilfe regelt. Sie berichtet von Fällen, in denen sich Angehörige im Nachhinein durch unseriöse Anbieter „abgezockt“ fühlten. „Das so etwas passiert, war sicher nicht im Sinne der Karlsruher Richter“, sagt sie.

Auf die Ausführungen von Lorenz folgten am Dienstag bemerkenswert viele Fragen, die belegen, wie nah das Thema vielen geht: So wollte beispielsweise ein Zuhörer wissen, was geschieht, wenn man selbst nicht mehr aktiv den letzten Handgriff ausführen kann. Hintergrund der Frage: Zwar darf rechtlich der Suizid begleitet werden. Doch die tödliche Substanz muss am Ende immer selbst zugeführt werden. Alles andere, also die aktive Sterbehilfe, wäre strafbar.