Breite Unterstützung für Justizminister Guido Wolf (CDU): Alle Fraktionen im Landtag befürworten seinen Vorstoß, die rechtlichen Möglichkeiten der DNA-Analyse an die technischen anzupassen. Für die AfD sind die bisherigen Regeln ein „Skandal“.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Justizminister Guido Wolf (CDU) bekommt für seinen Vorstoß, die rechtlichen Möglichkeiten der DNA-Analyse bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen zu erweitern, breite Unterstützung aus dem Landtag. Alle fünf Fraktionen begrüßten im Grundsatz eine entsprechende Initiative, die Wolf gegenüber unserer Zeitung angekündigt hatte. Am uneingeschränktesten positiv äußerten sich die AfD und die FDP, am kritischsten die SPD.

 

Bisher dürfen aus dem Erbgut nur die Identität und das Geschlecht herausgelesen werden. Technisch möglich ist es inzwischen, mit einer hohen Trefferquote auch äußere Merkmale zu bestimmen – etwa die Augen-, Haar- und Hautfarbe. Auch die Herkunft lässt sich grob eingrenzen. Die zuletzt 2004 geänderte Strafprozessordnung verbietet es aber, dies zu nutzen.

Grüne: keine genetische Rasterfahndung

Die Grünen als Koalitionspartner begrüßten Wolfs Vorschlag, eine Erweiterung der Rechte gründlich zu prüfen. „Das Recht muss mit der technischen Entwicklung bei der Analyse von DNA-Material Schritt halten“, sagte der Innenexperte Uli Sckerl. Ermittler sollten Informationen nutzen dürfen, die präzise Informationen über den Täter oder den Tathergang zu Tage förderten. Nötig seien aber möglichst exakte Anhaltspunkte. „Wir wollen keine genetische Rasterfahndung“, betonte Sckerl.

Auch der CDU-Rechtsexperte Bernhard Lasotta unterstützte Wolfs Forderung. Er verwies auf die Niederlande, die mit der Feststellung von äußeren Merkmalen aus DNA-Spuren „bisher gute Erfahrungen gemacht“ hätten. Die Analyse des Erbguts könne auch zur Entlastung vorschnell verdächtigter Personen führen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes solle die Auswertung auf äußere Merkmale beschränkt bleiben, forderte Lasotta. Dagegen müsse es tabu bleiben, Charaktereigenschaften oder Krankheiten festzustellen.

AfD klagt über Täterschutz

Scharfe Kritik an der bisherigen Regelung übte die AfD-Fraktion. Es sei „skandalös, DNA-Proben nicht nach der Ethnie zuzuordnen“, sagte der Vorsitzende Jörg Meuthen. Hier werde bis heute der Täter- vor den Opferschutz gestellt. Meuthen verwies darauf, dass auch die Fahnder die Regeln nicht mehr für zeitgemäß hielten. Ein Vertreter des Landeskriminalamts sagte am Montag, aus fachlicher Sicht wären erweiterte Möglichkeiten zu begrüßen.

Die FDP-Fraktion sprach von einem „überschaubaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen“, der wichtige zusätzliche Erkenntnisse für die Strafverfolgung liefere. Wichtig sei, dass diese in einem „wissenschaftlich einwandfreien Verfahren“ gewonnen würden, betonte der Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Es gehe um einzelne Straftäter und nicht darum, „gruppenbezogene Ressentiments zu bedienen“.

SPD will es genauer wissen

Die SPD-Fraktion appellierte an Wolf, er solle seinen Vorschlag begründen und präzisieren; bisher bleibe dieser im Ungefähren. Im Freiburger Mordfall, den Wolf zum Anlass für seine Initiative nahm, hätte eine erweiterte DNA-Auswertung nicht geholfen. Zudem drang die SPD darauf, dass Merkmale, die aus dem Erbgut herausgelesen würden, nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen.