Seite Drei: Dieter Fuchs (fu)

Es sind Jahre vergangen, seit Willi Germund, unser Südostasienkorrespondent, sich eine Niere hat transplantieren lassen. Der Rheinländer, der seit 2001 in Bangkok wohnt, kann dank des Eingriffs weiter arbeiten und, mit Einschränkungen, sein bisheriges Leben führen. Jetzt geht er an die Öffentlichkeit. Germund will nach eigener Aussage damit nicht provozieren und sich auch nicht rechtfertigen, sondern ungeschminkt die subjektive Sicht eines Betroffenen darstellen. Dazu gehöre auch, sich einzugestehen, dass legale und moralische Einwände an Bedeutung verlören, wenn man Angst um sein Leben habe.

 

Laut dem deutschen Transplantationsgesetz ist es verboten, mit Organen Handel zu treiben. Verboten ist auch, sich gehandelte Organe übertragen zu lassen. Das gilt auch, wenn die Operation im Ausland stattgefunden hat. Willi Germund hat seine Geschichte einem Anwalt vorgelegt. Der sieht im vorliegenden Fall einen rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB oder zumindest einen entschuldigenden Notstand, § 35 StGB, als gegeben an. Mit anderen Worten: Germund handele in einer Art Notwehr, um den Tod abzuwenden. Ob diese Ansicht vor Gericht Bestand hätte, ist offen. Über den Fall Germund hat noch kein Richter geurteilt. Deshalb ist nicht klar, ob Germund eine Straftat begangen hat. Eine Anzeige ist nicht erfolgt. Bis auf weiteres wird Germund nach eigener Aussage sicherheitshalber im Ausland bleiben und die Reaktionen auf seine Geschichte abwarten.

In seinem Buch „Niere gegen Geld“, das am Freitag im Rowohlt-Verlag erscheinen wird, erzählt Germund auf 200 Seiten seine Odyssee. Er schildert, wie schwierig es für ihn war, sich auf einen ethisch und juristisch schwankenden Boden zu begeben.

Wie weit darf ein Kranker gehen, um sein Leben zu retten? Ist es verwerflich, dabei Gesetze zu übertreten oder andere Menschen in Gefahr zu bringen? Diskutieren Sie mit uns darüber: mit der Kommentarfunktion direkt unter diesem Beitrag oder per Mail an redaktion@stz.zgs.de.