Geplant sind drei Windräder auf einer Anhöhe über Allmersbach im Tal (Symbolfoto). Foto: tz
Ein Gutachten bescheinigt dem geplanten Windpark Hörnle gute Windverhältnisse. Drei Anlagen mit 180 Meter Nabenhöhe gelten als wirtschaftlich – ob sie gebaut werden, ist noch offen.
Reicht der Wind am Hörnle – oder nicht? Diese Frage begleitet die Planungen für den Windpark zwischen Backnang und Winnenden seit Jahren. Nun gibt es darauf erstmals eine belastbare Antwort. Im Gemeinderat Backnang stellte Matthias Pavel, Leiter Projektierung bei Uhl Windkraft, dieser Tage das Ertragsgutachten für das Projekt vor. Das Ergebnis: Die Windverhältnisse am Standort reichen aus, um den Windpark wirtschaftlich betreiben zu können.
Wie der Wind am Hörnle gemessen wurde
„Unsere Prognose wurde nicht nur erfüllt, sondern eher sogar übertroffen“, sagte Pavel vor den Stadträten. Grundlage des Gutachtens ist eine zwölfmonatige Windmessung direkt am Standort, durchgeführt mit einem sogenannten LiDAR-System. Dabei wird die Windgeschwindigkeit mithilfe eines Laserstrahls vom Boden aus in Höhen bis zu 200 Metern gemessen. „Das sind keine theoretischen Annahmen, sondern Messungen vor Ort“, betonte Pavel. „Da kann man nicht sagen, das seien bloß Hochrechnungen.“
Die erhobenen Daten wurden von zwei unabhängigen, zertifizierten Gutachtern ausgewertet und mit Langzeitwerten abgeglichen. Ziel ist es, nicht ein einzelnes gutes oder schlechtes Windjahr abzubilden, sondern eine realistische Prognose für den geplanten Betriebszeitraum von etwa 25 Jahren.
Die Nabenhöhe der geplanten drei Anlagen auf dem Hörnle liegt bei rund 180 Metern (Symbolfoto). Foto: dpa
Geplant sind am Hörnle drei Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 20,4 Megawatt. Entwickelt wird das Projekt von der Windpark Hörnle GmbH & Co. KG, an der neben Uhl Windkraft auch die Hofkammer Württemberg, die Stadtwerke Backnang und Winnenden sowie die Gemeinden Leutenbach und Allmersbach im Tal beteiligt sind. Die Gemeinde Berglen hatte eine Beteiligung geprüft, sich letztlich jedoch dagegen entschieden. Eine zusätzliche Bürgerenergiegenossenschaft ist nach Angaben der Projektierer derzeit nicht vorgesehen; aus ihrer Sicht stellen die beteiligten Stadtwerke und Kommunen bereits eine Form der Bürgerbeteiligung dar.
Ertrag höher als ursprünglich kalkuliert
Der Standort Hörnle liegt oberhalb von Allmersbach im Tal. In einer Nabenhöhe von 180 Metern liegt die durchschnittliche Windgeschwindigkeit dort bei 6,0 Metern pro Sekunde. Daraus ergibt sich ein erwarteter Jahresertrag von 39,4 Millionen Kilowattstunden Strom, berechnet mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 75 Prozent. Ursprünglich war das Projekt mit rund 37 Millionen Kilowattstunden kalkuliert worden.
Der rechnerische Bruttoertrag liegt zwar höher, doch für die Wirtschaftlichkeit ist der sogenannte Nettoertrag entscheidend. In ihm sind sämtliche Einschränkungen bereits berücksichtigt: etwa Abschaltungen zum Fledermausschutz, Vorgaben zum Schattenwurf, schallreduzierter Nachtbetrieb sowie Leitungs- und Netzverluste. „Uns interessieren am Ende Kilowattstunden“, sagte Pavel. „Das ist das, was verkauft wird.“
Nach Angaben von Pavel liegen auch die Zahlen eines zweiten Ertragsgutachtens bereits vor; sie bewegen sich in derselben Größenordnung. Das Gutachten selbst ist jedoch noch nicht formal abgeschlossen.
Mit dem vorliegenden Gutachten sieht sich die Betreibergesellschaft nun in der Lage, die Pläne weiter voranzutreiben. „Stand heute gehen wir davon aus, dass wir das Projekt wirtschaftlich durchführen können“, sagte Pavel – wies aber zugleich auf die nächsten Hürden hin. Seit Ende Juni läuft das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren beim Landratsamt. Die letzten naturschutzfachlichen Unterlagen sollen in Kürze eingereicht werden.
Neben dem konkreten Projekt spielt auch die übergeordnete Regionalplanung eine Rolle. Der Regionalverband Stuttgart hat das gesetzlich vorgegebene Ziel erreicht, 1,8 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windkraft auszuweisen. Der Regionalplan wird jedoch erst nach der formalen Anzeige beim zuständigen Ministerium rechtswirksam. Erst auf dieser Grundlage können Genehmigungsverfahren abgeschlossen werden.
EEG-Ausschreibung entscheidend
Anschließend will das Projekt an der EEG-Ausschreibung am 4. Mai teilnehmen. In diesem bundesweiten Verfahren vergibt die Bundesnetzagentur die Förderzuschläge im Wettbewerb. Die Betreiber geben dabei ihre Preisangebote anonym ab, ohne zu wissen, wie hoch die Konkurrenz bietet. Mit einem Zuschlag kann das Projekt in die nächste Phase gehen; bleibt er aus, ist eine erneute Teilnahme an einer der folgenden Ausschreibungsrunden möglich.
„Wir müssen sehr genau rechnen, welchen Zuschlagswert wir brauchen – und ob wir ihn am Markt überhaupt erzielen können“, erklärte Pavel. Die Ausschreibungen seien zuletzt stark überzeichnet gewesen – es hätten also mehr Projekte um einen Zuschlag konkurriert als Fördervolumen zur Verfügung stand. Mit der Abgabe eines Angebots müsse die Wirtschaftlichkeit stehen, betonte Pavel. Eine Investitionsentscheidung sei dann auch bei den Gesellschaftern erforderlich.
Rückbau und Haftung geregelt
In der Diskussion im Gemeinderat sprach Pavel auch kritische Punkte an. Zum Rückbau sagte er: „Der Rückbau zahlt der, dem die Windkraftanlage gehört.“ Schon vor der Baugenehmigung müsse eine finanzielle Sicherheit hinterlegt werden, damit die Anlagen nach Ablauf der Betriebszeit vollständig zurückgebaut werden können – inklusive Fundamente und Infrastruktur.
Der Gemeinderat in Backnang nahm den Bericht zur Kenntnis. Beschlüsse standen nicht an. Klar ist jedoch: Mit dem nun vorliegenden Windgutachten ist eine zentrale Frage beantwortet – andere bleiben offen. Ob am Hörnle tatsächlich Windräder gebaut werden, entscheidet sich in den kommenden Monaten – im Zusammenspiel von Genehmigung, Ausschreibung und nicht zuletzt der Wirtschaftlichkeit.