Anfang Oktober hat eine 35-Jährige in Ditzingen ihre eigene Tochter entführt und nach Polen verschleppt. Bisher hat Polen die Mutter nicht ausgeliefert – und auch der Aufenthaltsort der Tochter ist unbekannt.

Nachrichtenzentrale: Tim Höhn (tim)

Ditzingen - Die Auslieferung einer 35-jährigen Polin, die Anfang Oktober ihre Tochter in Ditzingen entführt und mit in ihr Heimatland genommen hat, lässt auf sich warten. Obwohl die Frau unlängst von der dortigen Polizei verhaftet wurde und mit internationalem Haftbefehl nach ihr gesucht wird, scheint sie inzwischen wieder auf freiem Fuß zu sein.

 

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die wegen Kindesentziehung und Körperverletzung gegen die Juristin ermittelt, hat keine genauen Erkenntnisse über den Aufenthaltsort der 35-Jährigen. „Wir wissen nur, dass sie nicht in Deutschland ist“, sagt die Behördensprecherin Claudia Krauth. „Wir können momentan nicht mehr machen als abzuwarten.“ Schließlich handle es sich um eine polnische Staatsangehörige, weshalb die Entscheidung über eine Auslieferung allein Polen treffen könne.

Der Vater hatte die Tochter in Polen aufgespürt, durfte sie aber nicht mitnehmen

Auch der Aufenthaltsort des entführten Kindes ist wieder unbekannt. Der Vater, ein 43 Jahre alter Mann aus Schwieberdingen, hat Detektive beauftragt, die das Mädchen in Polen finden sollen – und die zunächst erfolgreich waren. „Meine Tochter wurde bei einer Tante versteckt“, sagt er. Also sei er dorthin gefahren, gemeinsam mit polnischen Polizisten. Diese hätten an dem Haus geklingelt und lange mit der Mutter diskutiert, aber das Kind dann doch nicht mitgenommen. „Das wäre nur möglich gewesen, wenn die Mutter einverstanden gewesen wäre – aber das war sie natürlich nicht“, sagt der Vater. „Meine Tochter war da, in diesem Haus, vielleicht fünf Meter von mir entfernt – und ich konnte sie nicht sehen und nicht mit ihr sprechen. Ich konnte nichts tun.“ Immerhin hätten die Beamten ihm berichtet, dass sein Kind gesund aussehe. Wo seine Tochter derzeit sei, wisse er nicht, weil diese offenbar kürzlich in eine andere Stadt gebracht worden sei.

Die Rechtslage in diesem Fall ist kompliziert, wie so oft, wenn es um Kindesentziehungen geht. Zwar hat der Vater unlängst vor einem deutschen Gericht einen Beschluss zur Herausgabe des Kindes erwirkt. Bislang ist es ihm allerdings nicht gelungen, diesen Beschluss in Polen durchzusetzen.

Der 43-Jährige und die 35-jährige Mutter streiten um das Sorgerecht, seit sie sich 2011 getrennt haben – und danach begann das Leiden der Tochter. Erst verschleppte die Mutter das Mädchen nach Polen. Später nahm der Vater das Kind bei einem Besuch wieder mit nach Deutschland – inzwischen hat ihm das Ludwigsburger Amtsgericht das vorläufige Sorgerecht zugesprochen.

An eine außergerichtliche Einigung ist nicht zu denken

Doch die Mutter ließ nicht locker. Am 2. Oktober dieses Jahres entführte sie das Kind erneut. Das Mädchen war mit der neuen Lebensgefährtin seines Vaters auf dem Weg in einen Kindergarten in Ditzingen. Die Mutter und ein bislang unbekannter Unterstützer passten die beiden ab, setzten die Begleiterin mit Pfefferspray außer Gefecht und nahmen das Kind mit. Wer nun der Gute in dieser Tragödie ist und wer der Böse, ob das Mädchen künftig beim Vater oder bei der Mutter leben soll – diese Fragen müssen die Gerichte beantworten.

An eine außergerichtliche Einigung ist nicht zu denken, denn die Eltern überschütten sich mit Vorwürfen. Als die Mutter im Sommer 2013 vom Ludwigsburger Amtsgericht wegen der ersten Kindesentziehung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, sagte sie nur: „Ich wollte nur mein Kind abholen. Das war keine Entführung.“

Der nächste Strafprozess ist bereits terminiert

Der Vater wiederum ist überzeugt, dass seine Tochter nur bei ihm ein richtiges Zuhause hat. „Sie hat seit ihrer Geburt bei mir gewohnt“, betont er. Er stützt seine Hoffnung nun auf das Familiengericht, das bald endgültig entscheiden wird, wer von beiden das alleinige Sorgerecht erhält. „Ich habe keine Zweifel, dass ich es bekomme“, sagt der 43-Jährige. Mit dieser Bestätigung in der Tasche wolle er erneut nach Polen aufbrechen und auf die Herausgabe des Kindes dringen.

Der nächste Strafprozess ist ebenfalls schon terminiert: Im Januar müsste sich die 35-jährige Polin vor dem Ludwigsburger Amtsgericht verantworten, weil sie Anfang dieses Jahres schon einmal die neue Lebensgefährtin ihres Ex-Partners attackiert hatte – offenbar auch da schon mit dem Ziel, die eigene Tochter mit nach Polen zu nehmen. Die spannende Frage wird sein, ob die Angeklagte bis zu diesem Termin tatsächlich ausgeliefert wird und an der Verhandlung teilnimmt.