Ditzingen verstößt versehentlich gegen den Gleichheitsgrundsatz der Parteien. Die Korrektur ist kompliziert.
14.05.2024 - 17:24 Uhr
Es gibt wenige Themen, die mit so großer Sorgfalt behandelt werden, wie jene, die eine Wahl betreffen. Ganz gleich, ob es sich dabei um das Europaparlament handelt oder den Ortschaftsrat. Hier wie dort treten Parteien an, für die hierzulande das Parteiengesetz gilt, korrekt das „Gesetz über die politischen Parteien“. Darin heißt es, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt, sollen alle Parteien gleichbehandelt werden. Just dies war im jüngsten Ditzinger Mitteilungsblatt nicht der Fall.