Die Angeklagte, die im Oktober 2014 ihre Tochter entführt hat, ist auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Die Richterin des Amtsgerichts Stuttgart legte das Strafmaß auf drei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe fest.

Ditzingen - Regungslos hat Joanna S. am Montag den Schuldspruch entgegengenommen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die 36-jährige polnische Juristin in zweiter Instanz zu einer noch höheren Freiheitsstrafe als zuvor das Amtsgericht Ludwigsburg. Die Kammer kam zu dem Schluss, dass die Angeklagte bei ihrem Handeln in keinster Weise das Wohl des Kindes im Blick hatte, sondern bei der Entführung ihrer Tochter vor allem eigene Interessen verfolgte. Auch Reue konnte das Gericht nicht erkennen – obwohl sich Joanna S. beim Auftakt des Berufungsverfahrens in der vergangenen Woche zu einem Geständnis durchgerungen hatte. Doch bis heute verschweigt sie den Aufenthaltsort ihres Kindes.

 

Joanna S. selbst hatte, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Mit der Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten übertrifft das Landgericht nun nicht nur die zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis, die das Amtsgericht verhängt hatte. Das Urteil liegt auch drei Monate über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Und die Vorsitzende Richterin Monika Lamberti machte keinen Hehl daraus, dass es noch weit härter ausgefallen wäre, wenn die Angeklagte nicht doch noch ein Geständnis abgelegt hätte.

Das Gericht erkannte keine Rücksichtnahme für die Tochter

Denn es müsse der Mutter klar gewesen sein, welch massive Traumata sie ihrer Tochter zufügte – und durch das Versteckthalten immer noch zufüge, sagte Lamberti. Obwohl Joanna S. als einziges Motiv für die Entführung die Sorge um Lara angab, könne das Gericht keinerlei Rücksichtnahme auf das Kind erkennen. Im Gegenteil: die Mutter habe nur nicht ertragen können, dass Lara beim Vater aufwuchs – und habe letztlich dafür gesorgt, dass die Fünfjährige nun weder Vater noch Mutter um sich habe. Zudem habe Joanna S. ein hohes Maß an krimineller Energie an den Tag gelegt und sich neben der Entziehung Minderjähriger auch der gefährlichen Körperverletzung durch Pfefferspray schuldig gemacht. Hinzu komme, dass in all den Monaten seit dem Verschwinden des Kindes kein Versuch seitens der 36-Jährigen erkennbar gewesen sei, die Situation zum Wohle der Fünfjährigen zu klären.

Die Angeklagte hatte am 2. Oktober 2014 zusammen mit einem immer noch unbekannten Komplizen die neue Lebensgefährtin von Laras Vater überfallen, als diese Lara in Ditzingen zur Kita brachte. Die beiden Angreifer sprühten der Lebensgefährtin Pfefferspray ins Gesicht, um ihr daraufhin das Kind zu entreißen und zu fliehen. Seither fehlt von der Fünfjährigen jede Spur. Bis zu ihrem Geständnis hatte Joanna S. stets bestritten, an der Entführung beteiligt gewesen zu sein.

Lara ist immer noch nicht gefunden

Joanna S. und Laras Vater, Thomas K., waren 2008 ein Paar geworden. Schon 2009 zeigten sich die ersten Schwierigkeiten in der Beziehung – da war Joanna S. bereits schwanger. Die Spannungen gipfelten darin, dass die Angeklagte ihrem Partner 2011 im Beisein von Lara vorwarf, die gemeinsame Tochter sexuell missbraucht zu haben. Es folgten die Festnahme von Thomas K. sowie polizeiliche und medizinische Untersuchungen, die ergaben, dass es keineswegs einen Übergriff gegeben hatte. „Wir sehen hier eine Weichenstellung“, sagte die Richterin. Hier sei exemplarisch zu sehen, wie wenig Rücksicht Joanna S. auf ihr Kind genommen habe: Selbst wenn es Anlass für einen solchen Verdacht gegeben hätte, hätte man der Sache auch ohne Beisein des Kindes nachgehen können.

Allerdings haben beide Elternteile in dem seit der Trennung erbittert geführten Kampf um die Tochter bisweilen über das Ziel hinausgeschossen. So hatte Joanna S. ihre Tochter bereits 2011 nach Polen entführt, und Thomas K. wiederum holte seine Tochter später in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zurück nach Deutschland. Der Vater verfügt über das Sorgerecht und über das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Solange Lara nicht gefunden ist, hilft ihm das jedoch wenig.