Das Land bietet eine Wiedervermietungsprämie an, um leer stehende Wohnungen wieder zu vermieten. Diese Prämie soll Vermietern als Anreiz dienen.
Die Stadt Ditzingen will ein Landesprogramm nutzen, um den Leerstand in der Stadt zu reduzieren – und damit zugleich die Liste derer zu verkleinern, die Wohnraum benötigen. Das Förderprogramm ist im Fachausschuss des Gemeinderats vorgestellt worden.
Die Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landes. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Auszahlung der Prämie erfolgt einmalig und ist – Stand heute – bis Ende 2026 befristet. Die Höhe der Prämie beträgt zwei Nettokaltmieten, jedoch höchstens 2000 Euro je wiedervermietete Wohnung. Die Prämie geht abzüglich eines Einbehalts von 20 Prozent – jedoch maximal 400 Euro – an den Vermieter. Die Verwaltung will mit dem Einbehalt ihren Verwaltungsaufwand, den sie mit der Vermittlung zwischen Land und Vermieter hat, ausgleichen. Denn antragsberechtigt sind Kommunen.
Die Prämie gibt es unter Bedingungen
Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Mietvertrages an die Landsiedlung Baden-Württemberg gestellt sein. Voraussetzung ist, der zu vermittelnde Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate leer und wird dann für mindestens ein Jahr vermietet.
Voraussetzung ist auch, dass der Wohnraum auch vor dem Leerstand zu Wohnzwecken genutzt worden war. Ausgeschlossen ist eine Förderung von Wohnraum, der sich im Besitz oder im Eigentum der Kommune oder kommunalen Unternehmen befindet.