Einheitliches Tempo auf Ditzinger Straßenabschnitten: Was das Regierungspräsidium nicht erlaubte, soll nun doch möglich werden.

Autofahrer, die in Ditzingen unterwegs sind, müssen gut acht geben, wollen sie nicht geblitzt werden: hier gilt Tempo 30, dort 50, das sogleich wieder auf 40 reduziert ist. Stadträte und Verwaltung sprechen von einem „Flickenteppich“. Der wurde zuletzt nochmals von der Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium bestätigt. Der Ärger der Stadträte war groß – der jetzt wenige Tage später einer gewissen Verwunderung weicht.

 

Flickenteppich kann wohl doch beseitigt werden

Dank einer neuen Vorgabe des Landes lässt sich der Flickenteppich nämlich doch beseitigen: Das Tempo in den aus Sicht der Ditzinger am meisten drängenden Abschnitten läss sich angleichen. Möglich macht das eine Neuregelung des Landes. Ihr zufolge muss das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart nicht mehr in die Entscheidungsfindung eingebunden werden. Gleichwohl machte die Verwaltungsspitze im Gemeinderat deutlich, dass dies kein Freibrief sei. Man müsse sich die Maßnahmen zwar nicht mehr vom Regierungspräsidium genehmigen lassen. „Aber wir müssen uns als Verkehrsbehörde an geltendes Recht halten“, sagte der Oberbürgermeister Michael Makurath (parteilos) im Gemeinderat.

Die Ditzinger sind wie andere Kommunen zur Mitwirkung an der EU-Umgebungslärmkartierung aufgefordert. Diese wird regelmäßig fortgeschrieben. Hintergrund der Lärmaktionspläne ist unter anderem die Erkenntnis, dass Lärm zu reduzieren ist, weil er krank macht. Im Januar dieses Jahres hatte das Regierungspräsidium Stuttgart den beantragten Maßnahmen zum Teil zugestimmt, mancher Wunsch blieb aber unberücksichtigt – und der Flickenteppich aus unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf kurzer Strecke somit bestehen.

So gilt etwa bisher Tempo 40 für Autofahrer, die aus Richtung Münchingen oder auch Hirschlanden zum Ditzinger Bahnhof fahren. In der Stuttgarter Straße aber, jener Straße, die parallel zu den Gleisen verläuft und den Ring um die Kernstadt vervollständigt, gilt eine andere Tempobeschränkung. Abgelehnt wurde auch die Reduzierung am Kreisverkehr zum Edeka, beim Fuchs-Bau. Hier seien keine Personen vom Lärm betroffen, so das Argument.

Die Ditzinger waren darüber verwundert, verärgert, enttäuscht. Nahezu gleichzeitig mit der Aufforderung, erneut in die Lärmaktionsplanung einzusteigen, erreichte die Stadt jedoch nach eigenen Angaben die Neufassung des Kooperationserlasses des Landes zur Lärmaktionsplanung. Ziel der Überarbeitung des Kooperationserlasses ist laut der Stadt, die Rahmenbedingungen für den Schutz vor Umgebungslärm in Baden-Württemberg weiter zu verbessern. Dafür wurde ein neues, europaweites Berechnungsverfahren eingeführt und ein – stärker am Gesundheitsschutz der Lärmbetroffenen orientiertes – Ermessen der Kommunen ermöglicht. Zugleich fällt damit weg, dass das Regierungspräsidium als höhere Straßenverkehrsbehörde zustimmen muss.

Weil die Stadt davon ausgeht, dass auf Basis der neuen Berechnungsgrundlage deutlich mehr Menschen betroffen sind, hat sie den Gemeinderat darum gebeten, schon jetzt die Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu beginnen.

Fraktionsübergreifende Zustimmung

Zustimmung erhielt die Verwaltung für das geplante Vorgehen fraktionsübergreifend. Auf die bestehenden Flickenteppiche hatten hingegen die Vertreter von CDU und SPD hingewiesen. Und Horst Ludewig (FDP) forderte abermals die Reduzierung auf Tempo 30. Es sei „höchste Zeit“, sagte der Mediziner mit Blick auf den Schwerlastverkehr, der durch den Ort die Staus rund um das Leonberger Dreieck umfährt.

Der Heimerdinger Ortsvorsteher Bernhard Arzt etwa argumentierte, dass man in Heimerdingen enttäuscht darüber gewesen sei, dass das Regierungspräsidium die Reduzierung auf Tempo 30 in der Rutesheimer beziehungsweise Hochdorfer Straße versagt habe. „Man versteht es manchmal wirklich nicht.“ Dadurch blieb ein Lückenschluss von 175 Meter verwehrt – der aber nach dem neuen Kooperationserlass nun erfolgen kann. „Lückenschlüsse bis 300 Meter sind zulässig“, teilt die Stadt Ditzingen mit.