Das Tauziehen um den ersten Apothekenautomaten im Kreis Heilbronn geht in eine neue Runde. DocMorris hat den Betrieb wieder aufgenommen – allerdings mit Einschränkungen.

Hüffenhardt - Der Versandhändler DocMorris hat den Verkauf über seinen umstrittenen Apothekenautomaten in Baden-Württemberg teilweise wieder aufgenommen. Nachdem das Regierungspräsidium den Automaten vergangene Woche nach gut 48 Stunden gestoppt hatte, ließ DocMorris nun zumindest den Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Hüffenhardt wieder anlaufen. Das teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.

 

DocMorris hat inzwischen eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Verfügung des Regierungspräsidiums eingereicht. Bis zu einem Gerichtsentscheid können rezeptfreie Medikamente nun wieder verkauft werden, wie ein Sprecher der Behörde bestätigte. Das Unternehmen argumentiert, dass der Apothekenautomat eher einem Versandhandel statt einer Apotheke zuzuordnen sei.

Kein Apotheker vor Ort

DocMorris hatte den bundesweit ersten Automaten dieser Art kürzlich eingerichtet. Arzneimittel werden dort in einem Lagerautomaten, wie er auch in Apotheken zu finden ist, deponiert. DocMorris-Apotheker in den Niederlanden geben per Knopfdruck das Medikament frei, das dann aus dem Automaten fällt. Beraten wird per Videochat. Vor Ort steht kein Apotheker, sondern ein Mitarbeiter der Firma. DocMorris darf als Unternehmen wegen des sogenannten Fremdbesitzverbots keine Apotheken in Deutschland betreiben.

Die Landesapothekenkammer Baden-Württemberg kritisierte die Wiederinbetriebnahme des Automaten. „Auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel haben Wirkungen und oft genug auch Nebenwirkungen“, sagte der Geschäftsführer der Kammer, Karsten Diers, der „Heilbronner Stimme“ (Donnerstag). Aus diesem Grund gebe es strenge Regelungen, in welchem Rahmen Arzneimittel abgegeben werden dürften. Die Kammer halte einen Abgabeautomaten auch unter den neuen Einschränkungen für rechtlich nicht zulässig.

Das Regierungspräsidium hatte das Verbot unter anderem damit begründet, dass der Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel strengen Anforderungen des Gesetzgebers unterworfen und die Abgabe in nicht von der Versandhandelserlaubnis von DocMorris erfasst sei.