Strafbefehl gegen den früheren Arzt des Radsport-Teams T-Mobile Andreas Schmid bestätigt - auch Jan Ullrich wurde verhört.

Freiburg - Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat den Strafbefehl gegen den geständigen Mediziner Andreas Schmid bestätigt und dessen Aussagebereitschaft gelobt. Schmid hatte einen Strafbefehl zur Zahlung von 90 Tagessätzen wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz akzeptiert. Damit ist das Verfahren gegen den früheren Arzt der Radsport-Team Telekom und T-Mobile beendet. „Er hat ein Geständnis abgegeben und sich darin klar selbst belastet“, sagte Oberstaatsanwalt Christoph Frank am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa.

 

Am 11. September ist der Strafbefehl rechtskräftig geworden. Schmid ist nicht vorbestraft. „Doping-Geständnisse sind äußerst selten. Ich halte Herrn Schmids Geständnis für einen bemerkenswerten Vorgang“, erklärte Frank auf einer Pressekonferenz. Der weiter im Umkreis Freiburgs tätige Schmid hatte zugegeben, fünf Dosen EPO an Radprofis weitergereicht zu haben.

Alle weiteren Verfahren gegen Verantwortliche der Rennställe und gegen weitere Ärzte, wie das gegen den früheren Teamarzt Lothar Heinrich, sind eingestellt worden. Es seien lediglich Vorgänge der Zeit 2002 bis 2007 überprüft worden. „Wir haben alles getan, was wir tun konnten. Das Ergebnis ist die Einstellung. Herr Heinrich hat sich nicht geäußert“, sagte Frank, der im Mai dieses Jahres auch den ehemaligen Telekom- und T-Mobile-Star Jan Ullrich verhörte.

Der Internationale Sportgerichtshof CAS sperrte Ullrich im Februar 2012 für zwei Jahre

Der Tour-de-France-Sieger von 1997 habe sich „ausführlich geäußert“. Gegen den inzwischen 38-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft Bonn 2008 die Ermittlungen wegen Dopings eingestellt, nachdem der Profi 250.000 Euro für wohltätige Zwecke gezahlt hatte. Der Internationale Sportgerichtshof CAS sperrte Ullrich im Februar 2012 für zwei Jahre wegen seiner Kooperation mit dem mutmaßlichen spanischen Dopingarzt Eufemiano Fuentes.

Frank betonte, dass die Ermittlungen allgemein „erschwert wurden durch die Zurückhaltung der Beteiligten und durch die lückenhafte Dokumentation hier in Freiburg“. Der Oberstaatsanwalt nehme aus der rund fünfjährigen Ermittlungszeit mit, „dass sich diese Szene erfolgreich abschottet“. Sein Kollege Wolfgang Meier war im Vormonat etwas deutlicher geworden: „Doping hat ohne Zweifel stattgefunden“. Die Justiz habe laut Frank wenig Möglichkeiten tätig zu werden.

Das sehe man auch im Fall Lance Armstrong, bei dem nicht die amerikanischen Behörden tätig wurden, sondern die nationale Anti-Doping-Agentur USADA. Die Allgemeinheit sei gefordert, „ein Klima der gesellschaftlichen Ablehnung zu schaffen“, um Doping einzudämmen. Die Deutsche Anti-Doping-Agentur NADA hat die Freiburger Akten des Falles angefordert und will prüfen, ob sportjuristische Sanktionen ausgesprochen werden können.