Nach zähem Ringen steht der Kompromiss zum Doppelpass. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Kinder ausländischer Eltern in Deutschland sich nicht mehr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Der Opposition gehen die Pläne nicht weit genug.

Nach zähem Ringen steht der Kompromiss zum Doppelpass. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Kinder ausländischer Eltern in Deutschland sich nicht mehr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Der Opposition gehen die Pläne nicht weit genug.

 

Berlin - Union und SPD haben sich nach längerem Hin und Her auf einen Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft geeinigt. Die umstrittene Optionspflicht soll demnach für Kinder ausländischer Eltern wegfallen, wenn sie bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre hier eine Schule besucht haben. Das erklärten Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag in Berlin. Die Regelung betrifft vor allem Deutsch-Türken.

Bislang bekommen Kinder ausländischer Eltern mit der Geburt die deutsche und eine andere Staatsbürgerschaft, müssen sich aber bis zum 23. Geburtstag für eine von beiden entscheiden. Die Opposition kritisierte den Vorschlag als enttäuschend, er schade dem Einwanderungsland Deutschland.

Union tut sich mit Doppelpass traditionell schwer

Union und SPD hatten nach schwierigen Verhandlungen im Koalitionsvertrag vereinbart, die Optionspflicht für Kinder aus Zuwandererfamilien zu streichen, sofern sie in Deutschland geboren und auch aufgewachsen sind. Das heißt, sie sollen auf Dauer zwei Pässe behalten dürfen. SPD-Politiker hielten es allerdings für problematisch, neben der Geburt auch das Aufwachsen in Deutschland zur Bedingung zu machen. De Maizière erklärte dieses Kriterium für nicht verhandelbar. Die Union hatte sich mit der doppelten Staatsbürgerschaft ohnehin sehr schwer getan.

De Maizière hatte bereits vor einigen Wochen einen Referentenentwurf zum Doppelpass vorgelegt. Dieser forderte entweder den Nachweis über einen zwölfjährigen Aufenthalt in Deutschland oder ein deutsches Schulabschlusszeugnis. Die SPD meldete in der Ressortabstimmung jedoch Bedenken an. Auch aus einigen Bundesländern, in denen die SPD in der Regierung sitzt, kam Kritik.

Der Kompromiss sieht nun so aus: Kinder aus Zuwandererfamilien können künftig schon vor ihrem 21. Geburtstag selbst aktiv werden und die dauerhafte doppelte Staatsbürgerschaft beantragen. In dem Fall müssen sie nachweisen, dass sie acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder hier sechs Jahre zur Schule gegangen sind. Alternativ reicht auch ein Zeugnis zu einem Schulabschluss oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung in Deutschland als Nachweis.

Ergreifen die jungen Leute nicht die Initiative, prüfen die Behörden zum 21. Geburtstag, ob die Voraussetzungen für den Doppelpass erfüllt sind. Sie sollen den Plänen nach zunächst das Melderegister prüfen: Ist der Betroffene acht Jahre in Deutschland gemeldet, behält er automatisch beide Pässe. Andernfalls bitten die Behörden um einen der übrigen Nachweise - also etwa ein Schulabschlusszeugnis.

Opposition ist enttäuscht

Linken und Grünen geht die Regelung nicht weit genug. „So bleiben Optionskinder Deutsche unter Vorbehalt“, kritisierte die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dagdelen. Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck sprach von einem „Sieg für die Bürokratie“. „Aus der Abschaffung der Optionspflicht wird ein Gesetz zur Optionspflichtverlängerung“, bedauerte er.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) sieht in dem Kompromiss „zwar für viele junge Menschen mit Migrationshintergrund eine Erleichterung“. Dennoch bleibe es bei einer „komplizierten und halbherzigen Regelung“.

De Maizière sprach von einem guten und praktikablen Entwurf. Maas bezeichnete die Einigung als gute Lösung. „Unnötige bürokratische Hürden werden vermieden“, sagte der SPD-Minister. „Nur noch eine kleine Minderheit der Betroffenen wird von den Behörden zur Klärung von Zweifelsfällen angeschrieben.“

Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), zeigte sich ebenfalls „froh, dass die auch von mir favorisierte Beweislastumkehr ... aufgenommen wurde. Das heißt: Nicht die von der Optionspflicht betroffenen Jugendlichen müssen ihr Aufwachsen in Deutschland nachweisen, sondern die Behörden müssen im Zweifelsfall das Gegenteil beweisen.“

Die Minister wollen ihren Entwurf nun zügig ins Kabinett einbringen, vermutlich noch im April. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren. Geht es nach de Maizière und Maas, soll das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten.