Ein junger Mann bestreitet, eine Tankstelle überfallen zu haben. Doch das Schöffengericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte während einer Bewährungszeit den bewaffneten Raubüberfall begangen hat. Zudem geht es von Flucht- und Verdunklungsgefahr aus. Der Mann wird noch im Gericht verhaftet.
Gerlingen - Der junge Mann ist nach seiner Verurteilung ganz ruhig. Nicht so seine Kumpels, die die Verhandlung am Amtsgericht Ludwigsburg im Zuschauerraum verfolgt hatten. „Krass. Echt krass, Mann“, murmelt einer vor sich hin, als er konsterniert den Saal E verlässt. Das Schöffengericht hatte wenige Minuten zuvor einen 21-Jährigen aus Gerlingen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er eine Tankstelle überfallen hatte. Zudem hatte er sich in zwei anderen Fällen der gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung sowie eines Handtaschendiebstahls schuldig gemacht. Alle Taten hatte der Berufsschüler während einer Bewährungszeit begangen. Weil nun laut dem Schöffengericht sowohl Flucht- als auch Verdunklungsgefahr bestand, wurde er noch im Gericht verhaftet.
Mit dem Urteil nach dem Jugendstrafrecht war das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidigung hatte zuvor in allen Punkten auf Freispruch plädiert. Sie hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. „Es gibt eine Indizienkette, so dass das Gericht keinen Zweifel an der Täterschaft des angeklagten hatte“, hielt die Vorsitzende Richterin dem entgegen. In der vierstündigen Verhandlung waren acht Zeugen gehört worden.
Demnach hatte der damals 20-Jährige im Mai vergangenen Jahres die Aral-Tankstelle in der Gerlinger Ortsmitte überfallen. Er forderte die Verkäuferin mit vorgehaltener Pistole und den Worten „Geld her, Kasse auf“ dazu auf, ihm Bares zu geben. „Die Waffe sah verdammt echt aus“, sagte die Verkäuferin nun im Zeugenstand. Sie gab dem Täter einige Scheine, er flüchtet mit rund 400 Euro. Da der Überfall auf Video aufgezeichnet worden war, konnte die später bei einer Wohnungsdurchsuchung sicher gestellte Softairpistole damit verglichen werden. Der Pflichtverteidiger hatte in seinem Plädoyer jedoch darauf verwiesen, dass die Bekleidung des Täters in der Videoaufzeichnung nicht seinem Mandant gehöre.
Die Polizei war dem Mann auf die Spur gekommen, weil er einem Bekannten von der Tat erzählt hatte. Dieser hatte – ebenso wie der Angeklagte – einiges auf dem Kerbholz, als er sich in einer „Lebensbeichte“ entschloss, der Polizei von allen kriminellen Vorhaben zu berichten, von denen er wusste. Seine Aussagen führten inzwischen zu mehreren Anklagen, der Staatsanwalt sprach von „erheblichen Ermittlungserfolgen“: Die Beamten stellten unter anderem fünf Kilogramm Haschisch sicher. Dass der Angeklagte diesem laut Anklage „glaubwürdigen Zeugen“, zwei Wochen vor der Verhandlung körperliche Gewalt angedroht hatte, wog deshalb schwer. Auch um ihn zu schützen forderte der Staatsanwalt, den Haftbefehl sofort zu vollziehen.
Der Gerlinger wollte die Vorwürfe allesamt mit seiner Sicht der Dinge entkräften. „Ich wollte mit einem Kumpel ein Rap-Video drehen“, begründete er etwa den Waffenbesitz. Das Gericht bewertete diese Aussage jedoch als Schutzbehauptung. Ebenso wenig nahm es ihm ab, den bei der Durchsuchung sicher gestellten Geldbeutel einer 32-Jährigen zufällig an einer Stadtbahnhaltestelle gefunden zu haben. Die 32-jährige Zeugin gab an, ihr sei die Handtasche an einem Abend im Mai 2011 auf dem Weg zur Stadtbahn hinterrücks von der Schulter gezogen und gestohlen worden. Auch der Vorwurf der gemeinschaftlich ebenfalls in Gerlingen begangenen schweren Körperverletzung ließ der Angeklagte nicht gelten. Er habe lediglich seinem Freund helfen wollen, der von vier Anwohnern attackiert worden sei. Die wiederum hatten laut ihrer Aussage den Freund zu Rede gestellt, weil dieser vor ihren Augen mutwillig Außenspiegel demoliert hatte.