Prozess: Ein 40-jähriger Mann fährt unter Drogen Auto und wird von der Polizei dabei gefilmt.

Leonberg - Der Mann auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts hat wohl einen sehr aufmerksamen Schutzengel gehabt: Im März vergangenen Jahres setzte er sich im Drogenrausch hinters Steuer seines VW Passat und gefährdete auf der Fahrt sein Leben und das anderer Autofahrer. Auf der Autobahn 8 bei Heimsheim zuckelte er zunächst so langsam auf der Standspur, dass sogar ein Lastwagen hinter ihm abbremsen musste.

 

Anschließend donnerte er die Bundesstraße 295 mit 120 Kilometern entlang, um dann mehrere Sekunden an einer Ampel stehen zu bleiben, obwohl diese schon längst grün zeigte. Die darauf folgende Kurve nahm er so scharf, dass er fast im Graben gelandet wäre. Danach überholte er einen Lastwagen und scherte nur haarscharf vor einem entgegenkommenden Auto wieder ein. Zuletzt fuhr er in Weil der Stadt Schlangenlinien mit Tempo 70, wo nur 50 Stundenkilometer erlaubt waren. Als er aus seinem Auto ausstieg, baten ihn zwei Polizisten zu einer Blutprobe.

Alarmiert hatten diese zwei andere Polizisten, die im Urlaub waren, denen aber die Fahrweise des 40-Jährigen aufgefallen war. Sie hatten die komplette Fahrt des Angeklagten mit einer Kamera aufgezeichnet. Bei der Blutprobe wurden Cannabis und Kokain im Blut des Mannes gefunden. Er gab außerdem breitwillig zu, in einem Hotel in Heimsheim noch fünf Gramm Marihuana versteckt zu haben. Daher musste sich der 40-Jährige wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten.

„Ich weiß, dass das nicht gut war“

Der Lagerist, der auch schon als Gebäudereiniger und Altenpfleger gearbeitet hatte, räumte die Taten vor Gericht unumwunden ein. „Ich weiß, dass das nicht gut war“, erklärte der Vater dreier Kinder, der nach eigenen Angaben 50 000 Euro Schulden hat, unter Tränen. Er sei mit seiner damaligen Freundin unterwegs gewesen, die ihn auf die schiefe Bahn gebracht habe. Inzwischen sei er aber dabei, sein Leben in Ordnung zu bringen, erklärte er.

Amtsrichter Thomas Krüger verurteilte den Mann, der bereits 18 Vorstrafen hatte, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt. Zudem muss der 40-Jährige 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, einmal im Quartal eine negative Urinprobe abgeben und bekommt den Führerschein erst nach zehn Monaten wieder zurück. „Ihre Vorstrafen liegen schon eine ganze Weile zurück, von daher spricht nichts dagegen, Ihnen noch einmal die Chance zu geben, ihr Leben neu zu ordnen“, begründete der Amtsrichter Krüger sein Urteil.