Drogenhandel im Kreis Böblingen Ein Dealer namens Eddy schickt das Heroin nach Hause

Einem Mann aus Magstadt wird in Stuttgart der Prozess gemacht. Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

Ein 41-Jähriger aus Magstadt steht wegen Heroinhandels vor dem Landgericht. Sein Geständnis beschert ihm einen kurzen Prozess.

Ein im wahrsten Sinne kurzer Prozess wartet auf einen 41-jährigen Mann aus Magstadt, der sich vor der 17. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart wegen des Handels mit Heroin verantworten muss. Bereits am ersten Prozesstag haben sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine so genannte Prozessverständigung geeinigt.

 

Demnach wurde dem Mann im Falle eines umfassenden Geständnisses ein Strafkorridor zwischen dreieinhalb und vier Jahren eingeräumt. Daraufhin legte der 41-Jährige ein umfassendes Geständnis ab.

Ein Kilo für 2000 Euro

Er räumte ein, dass er vergangenen Herbst zweimal je ein Kilo Heroin mit einem einem relativ geringen Wirkstoffgehalt bei einem ihm nicht persönlich bekannten Dealer namens Eddy bestellt habe, um seine eigene Sucht zu finanzieren. Ende September habe er das Kilo Heroin für 2000 Euro gekauft und später für insgesamt 2500 Euro weiterverkauft. Geliefert worden sei es ihm von einem Kurier an seine Wohnung in Magstadt.

Dieser Kurier habe zudem weitere 50 Gramm Heroin im Gepäck gehabt, die für einen Bekannten bestimmt gewesen seien. Diesem habe der Angeklagte die 50 Gramm wenige Tage später an einer Tankstelle in Tübingen übergeben. Da dieser Bekannte ebenfalls ein Heroinhändler ist, lautet die Anklage nicht nur auf Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern auch auf Beihilfe dazu.

Der Angeklagte will einen Entzug machen

Ein zweites Mal habe er Ende November vergangenen Jahres telefonisch ein Kilogramm Heroin bestellt. Dieses habe er allerdings nicht mehr erhalten, da er am 29. November am Stuttgarter Hauptbahnhof von der Polizei festgenommen worden sei.

Rechtsanwalt Achim Wizemann erklärte, der Angeklagte bedauere die Taten außerordentlich. Er sei bereit, eine Entziehungskur zu machen. Er habe den Handel nicht fördern wollen, sondern habe mit dem Gewinn aus dem ersten Geschäft seine eigene Sucht finanziert und dies auch mit dem möglichen Gewinn aus dem zweiten Geschäft geplant gehabt.

Der Lebenslauf steht noch aus

Da der psychiatrische Sachverständige am ersten Prozesstag nicht anwesend sein konnte, wurden die Angaben zum Lebenslauf des Angeklagten auf den nächsten Prozesstag am 31. Mai verschoben. Am dritten Prozesstag sollen wahrscheinlich schon die Plädoyers gehalten und möglicherweise das Urteil gesprochen werden. Im spätesten Fall soll dieses am 12. Juni verkündet werden.

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