Ein Informatiker aus Remshalden hat sich über Monate hinweg Drogenlieferungen per Paket zustelle lassen. Jetzt steht der 35-Jährige wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels vor dem Stuttgarter Landgericht.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Remshalden - Wer hat nicht schon mal ein Paket für die Nachbarn oder für Verwandte, Freunde und Bekannte angenommen? So haben auch die Mutter und die Exfreundin eines 35-jährigen Mannes aus Remshalden nichts ahnend Sendungen für ihn vom Paketboten bekommen, die es in sich hatten: Ecstasy-Tabletten, Amphetamin-Pillen oder Kokain, wahlweise auch Marihuana. Jetzt muss sich der Mann wegen seiner Drogengeschäfte vor dem Landgericht in Stuttgart verantworten. „Auf gut Schwäbisch gesagt: das war schon eine Sauerei“, sagt der Vorsitzende Richter Thomas Hillenbrand zu dem Angeklagten, denn die Frauen hatten keine Ahnung vom Inhalt der Päckchen.

 

Rauschgift online im Darknet bezogen

Der 35-Jährige gibt zu, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft: Vom Juni 2014 bis Februar 2015 hat er über das sogenannte Darknet (siehe „Die dunkle Seite des Internets“) verschiedene Rauschgiftsorten bezogen und dann gewinnbringend verkauft. „Ich war in Geldschwierigkeiten“, erklärt der Informatiker, warum er sich auf das riskante Geschäft eingelassen habe. Ein Freund, der selbst Kokain genommen und auch anderen beschafft habe, habe ihn gefragt, ob er die Bestellungen übernehmen könne, denn sein Kontaktmann in das Parallel-Internet sei ihm weggebrochen. „Zuerst hatte ich Hemmungen, dann habe ich es aus Geldnot gemacht.“

Da er selbst nicht über das nötige Geld verfügte, um das Rauschgift zu bezahlen, streckte der Freund dieses vor. Die Drogen wurden unter Tarnnamen wie „Chupa Chups Grün“, „Mortal Combat“ oder „Pink Burger King“ gehandelt. Der Kaufvorgang sei relativ simpel, sagt der Angeklagte als der Richter nachhakt. „Das ist wie bei Amazon. Man zieht die Ware in einen Einkaufskorb und bezahlt dann mit Bitcoins.“

Dabei handelt es sich um eine virtuelle Währung. „Man schickt Bargeld ein, das dann als Bitcoins gutgeschrieben wird. Mit diesen zahlt man dann“, so der 35-Jährige, der während seiner Händlerkarriere selbst Kokain nahm: „Ein Viertel Gramm am Tag anfangs, zum Schluss etwa ein Dreiviertel Gramm.“ Er habe die Droge zur Leistungssteigerung gebraucht. „Ich habe damals tagsüber bei meinem Bruder in der Gartenbaufirma gearbeitet, abends für meine verbliebenen Kunden Aufträge erledigt“, sagt er. Von 1999 bis 2007 hat er zusammen mit einem Kompagnon eine Softwarefirma geführt, die insbesondere Homepages programmierte.

Mit „Sammlung“ von 1000 Pillen aufgeflogen

Nachdem im Frühjahr sein Drogenhandel aufgeflogen war und er gegen Auflagen aus der Untersuchungshaft frei gekommen war, wurde er drei Monate später bei einer Verkehrskontrolle mit einem Koffer voller Ecstasy erwischt. „Das war eine Sammlung, die ich mir von den Lieferungen abgezweigt hatte“, versucht er zu erklären, was es mit den 1000 Pillen auf sich hatte. So ganz zu glauben scheint das weder der Staatsanwalt noch das Gericht.

Den Koffer habe er bei einem ahnungslosen Bekannten bei Dortmund in dessen Gartenlaube abgestellt. „Ich dachte, bevor ich ins Gefängnis gehe, schaffe ich das beiseite.“ Doch unterwegs kam es zu der Verkehrskontrolle, bei der die Drogen entdeckt wurden. Die Kontrolle fand jedoch bei Herrenberg (Kreis Böblingen) statt, also nicht auf dem direkten Weg von Dortmund nach Remshalden.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

Die dunkle Seite des Internets

Zugang
: Das Darknet ist eine Art Parallelinternet. Nur mit der entsprechenden Browser-Software gelangt man auf dessen Seiten. Da die Server im Darknet nur untereinander verbunden sind und nur der jeweils nächste Andockpunkt bekannt ist, können IP-Adressen in zwei Schritten anonymisiert werden.

Missbrauch:
Das Darknet ist per se nicht illegal. Es wird jedoch wegen seiner Diskretion für illegale Machenschaften von Drogenhändlern oder Pädophilenringen genutzt. Ursprünglich stand die Idee hinter dem Darknet, es in totalitären Staaten als Kommunikationsplattform für oppositionelle Gruppen einzusetzen