Er hätte beides lassen sollen, sonst wäre er nicht am Dienstag vor dem Schöffengericht gestanden, um sich wegen unerlaubten Drogenhandels zu verantworten, und zwar „Handel in nicht geringer Menge“, wie es in den Paragrafen heißt.
Der junge Mann war das, was man im Milieu einen „Läufer“ nennt, als er im Frühjahr der Polizei bei einer Kontrolle in Sindelfingen auffiel. Nachdem die Beamten sein Handy gescannt hatten, fanden sie Dialoge zwischen den Großhändlern, ihm und seinen Kunden. Er hatte meist grammweise Marihuana verkauft, aber eben auch einmal 70 Gramm, eine nicht unerhebliche Menge.
Der Mann war 2005 in Landau geboren worden, war nach Sindelfingen umgezogen, hatte dort im zweiten Anlauf den Hauptschulabschluss geschafft, war aber dann am Realabschluss gescheitert. Seitdem hatte er wohl nichts mehr gemacht – außer zu dealen und zu kiffen.
Der ermittelnde Polizist beschrieb die Dreizimmerwohnung als dreckig und verwahrlost, in der der Angeklagte mit seinen Eltern und seiner Schwester wohnte. Weil er kein eigenes Zimmer hatte, übernachtete er im Zimmer seines Vaters, der weder von der Anwesenheit der Polizei Kenntnis genommen, noch deswegen das Bett verlassen habe, wie der Polizist beschrieb.
„Es wird Zeit, dass was geht“
Kurioserweise ging der Verteidiger mit seinem Mandanten härter ins Gericht als der Vorsitzende Richter und der Staatsanwalt. „Es kann doch nicht Ziel Ihres Lebens sein, mit dem Papa in einem Zimmer schlafen“, sagt er deutlich zu seinem Mandanten. Er habe einen Lebenslauf, der typisch für einen Kiffer sei: „Es passiert nichts, man kriegt nichts auf die Reihe.“ Der Verteidiger zeigte sein Unverständnis darüber, dass sein Mandant weder einen Ausbildungsplatz noch einen Job hatte, wo es in der Region Arbeitsplätze genug gebe. „Es wird Zeit, dass was geht, dass Sie die Kurve kriegen!“
Würde sein Mandant wirklich mit den Drogen aufhören, dann würde man auch eine deutliche Verhaltensänderung sehen, sagte der Verteidiger. Deswegen hielt er auch den Antrag der Staatsanwaltschaft für richtig, der eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht beantragte und 50 gemeinnützige Arbeitsstunden.
Angeklagter muss Urinproben abgeben
Der Vorsitzende Richter setzte zusätzlich zu den Arbeitsstunden eine Bewährungszeit von einem Jahr und sechs Monaten fest, zudem muss der Verurteilte Urinproben abgeben, um nachzuweisen, dass er von den Drogen Abstand genommen hat, und er muss nachweisen, dass er sich aktiv um einen Job bemüht.
„Es ist an der Zeit, dass wir Sie in Lohn und Brot kriegen“, sagte der Vorsitzende Richter. Nachdem die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung auf weitere Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil noch am Dienstagvormittag rechtskräftig.