Drohende Aufblähung des Landtags StZ macht internen Prüfbericht öffentlich

Platzt der Landtag nach der Wahl 2026 aus allen Nähten? Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Bis zu 200 Millionen Mehrkosten wegen des neuen Wahlrechts – davor warnt der Landesrechnungshof in einem strikt unter Verschluss gehaltenen Bericht. Nun macht unsere Zeitung das Dokument zugänglich.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Der Landesrechnungshof ließ sich nicht erweichen. Reihenweise wurde die Karlsruher Kontrollbehörde bekniet, ihren internen Prüfungsbericht zur drohenden Aufblähung des Landtags durch das neue Wahlrecht offenzulegen. Landtags-FDP, Steuerzahlerbund, die Initiatoren des Volksbegehrens gegen ein „XXL“-Parlament – alle wollten gerne nachlesen, wie die Prüfer auf Mehrkosten von bis zu 200 Millionen Euro pro Legislaturperiode kommen. Gerade für die Bürger, die sich derzeit per Unterschrift dagegen wehren können, sei dies wichtig zu wissen.

 

Der Rechnungshof und seine Präsidentin Cornelia Ruppert indes blieben hart, auch auf mehrere Nachfragen unserer Zeitung. Es handele sich um ein Kapitel in einer längeren Prüfungsmitteilung, teilte die Pressestelle mit. Die richte sich alleine an die Landtagsverwaltung, eine Veröffentlichung sei nicht geplant. Die Möglichkeiten dafür – einen Beitrag in der jährlichen Denkschrift, eine „Beratende Äußerung“ oder einen Sonderbeitrag – habe die Führungsriege, der Senat, ausgeschlossen.

Rechnungshof relativiert die eigene Arbeit

Da es nicht um Regierungshandeln gehe, sei die Denkschrift nicht in Frage gekommen. Für eine „Beratende Äußerung“ habe sich das Thema nicht geeignet. Begründung: Die Ausführungen beruhten auf Annahmen zur künftigen Zahl der Abgeordneten, die „im Moment spekulativ“ seien; Modellrechnungen seien aber keine Grundlage für eine Publikation. Damit relativiert der Rechnungshof nicht nur die Szenarien zweier angesehener Professoren, sondern auch seine eigene Arbeit. Was intern als klarer Weckruf ankam, wird extern als halbgar heruntergespielt.

In Widersprüche verstrickt sich die Prüfbehörde zudem bei der Frage, warum sie ihren Bericht nicht nur der Verwaltung, sondern auch dem Landtag selbst – also den Fraktionen – zugeleitet hat. Das hatte sie sich in einer Schlussbemerkung ausdrücklich vorbehalten, dann aber doch nicht getan. Warum nicht? Die Landtagsverwaltung habe die Mitteilung an die Fraktionen weitergeleitet, hieß es zuletzt. Eine Woche zuvor hatte die Pressestelle freilich noch versichert, man wisse nicht, ob diese Weiterleitung erfolgt sei.

StZ veröffentlicht den Prüfbericht

Über wesentliche Inhalte der Prüfung wurde inzwischen ausführlich berichtet. Hätte der Rechnungshof da nicht seine harte Linie überprüfen können? Antwort: Der Senat habe sich erneut mit der Frage der Veröffentlichung befasst, sei aber zu „keinem anderen Schluss“ gekommen. Auch die Ankündigung unserer Zeitung, das Kapitel zum Wahlrecht über die StZ-Website öffentlich verfügbar zu machen, bewirkte kein Umdenken.

Nun sind die 15 Seiten – Deckblatt, Zusammenfassung und das eigentliche Kapitel – öffentlich einsehbar, einschließlich der Markierung wichtiger Passagen, die unsere Redaktion vorgenommen hatte. „Wir halten die Ergebnisse des Rechnungshofs für so relevant, dass wir sie im Wortlaut der Öffentlichkeit zugänglich machen wollen“, sagt StZ-Chefredakteur Joachim Dorfs. Angesichts des angelaufenen Volksbegehrens sollten die Bürgerinnen und Bürger wissen, was potenziell auf das Land zukomme.

Bauverwaltung trifft schon Vorsorge

Auch im Finanzministerium von Danyal Bayaz (Grüne) nimmt man die Szenarien der Kontrollbehörde ernst. Wie viele Abgeordnete es künftig gebe – womöglich bis zu 220 statt der Sollgröße von 120 – könne man nicht abschätzen, heißt es dort. Doch schon bei acht Parlamentariern mehr als heute reicht der Plenarsaal nicht mehr aus. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau, so Bayaz’ Sprecher, nehme dafür „vorsorglich mögliche Lösungen in den Blick“. Konkrete Pläne mit Kostenschätzungen – Umbauten kämen auf die 200 Millionen Euro obendrauf – gebe es aber noch nicht.

Hier finden Sie den Prüfbericht.

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