Ein Mann aus Leinfelden-Echterdingen wundert sich. Abend für Abend beobachtet er eine Drohne am Himmel. Er hat sogar schon die Polizei deshalb gerufen.

Filder - Klaus-Jürgen Walter aus Echterdingen spricht schon scherzhaft von den „grünen Männle“. Immer wieder abends, nahezu jeden Tag, machen er und seine Frau dieselbe Beobachtung: eine Drohne. Mal schwebt sie über dem Stangengebiet, wo der 78-Jährige wohnt, mal etwas weiter über Leinfelden, dann wieder über dem Bereich Goldäcker oder der Weidacher Höhe. Wo genau, sei aus der Ferne schwer abzuschätzen. „Wenn es abends dunkel wird, fliegt sie“, sagt er.

 

Zwischen 19 und 22 Uhr sei das unbekannte Flugobjekt mit dem Lichterkranz an der Unterseite am Himmel. Seit Wochen und jeweils über Stunden. Angst macht es den Eheleuten nicht, „der hat sicher nichts Böses im Sinn, sonst wäre er nicht so hell beleuchtet“, sagt Walter, komisch sei das Ganze dennoch. „Es stellt sich die Frage, was der macht.“

Die Polizei hat wenig Handhabe

Der Senior hat bereits einmal die Polizei gerufen. Die sei auch gekommen, habe die Drohne mit dem Feldstecher beäugt – und sei wieder gegangen. „Wenn sie genug Abstand zum Flughafen hält und wenn eine Genehmigung vorliegt, kann man nichts machen. Eine Drohne aufsteigen zu lassen, ist per se nicht verboten“, sagt Christian Wörner, ein Polizeisprecher. Den oder die Verursacher ausfindig zu machen, sei schwierig, „die könnten überall sein“. Gleichwohl gebe es durchaus immer wieder Menschen, die sich durch die Flugobjekte verunsichert fühlten und die Polizei riefen, „es kommt immer wieder mal vor, dass was ist“. Im aktuellen Fall liege aber keine Anzeige vor, und auch beim Ordnungsamt sind laut der Stadt-Sprecherin Gisela Fechner keine Beschwerden aufgeschlagen.

Was ist mit Drohnen eigentlich erlaubt?

Was ist also erlaubt – und was tabu? „Über Menschenansammlungen, Krankenhäusern, Atomkraftwerken, Botschaften, Konsulaten, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Industrieanlagen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Justizvollzugsanstalten und militärischen Objekten fliegen“ beziehungsweise seitlich unter 100 Metern herankommen, das ist nicht erlaubt, ebenso wenig der Flug über Naturschutzgebieten oder näher als anderthalb Kilometer an Flughäfen dran. Fotos oder Videos von Menschen ohne deren Erlaubnis dürfen ebenfalls nicht sein. An so etwas glaubt Klaus-Jürgen Walter im Fall der Drohne, die er nahezu jeden Abend sieht, indes nicht. „Der ist ziemlich hoch“, sagt er.