Politik/Baden-Württemberg: Rainer Pörtner (pö)

Wie reagieren deutsche Behörden?

 

Der Vorwurf, die US-Regierung betreibe von deutschem Boden aus die Tötung von Terroristen, ist nicht neu. Er wird allerdings durch die Recherchen von Fuchs und Goetz untermauert. Damit stellen sich für die Bundesregierung heikle juristische Fragen. Die Ermordung eines Terrorverdächtigen mit Hilfe einer Drohne außerhalb eines bewaffneten Konflikts ist nach gängiger deutscher Lesart illegal. Wenn aber die Bundesregierung davon weiß, dass rechtswidrige Operationen von Deutschland aus gesteuert werden und sie nichts dagegen tut, bricht sie womöglich selbst das Recht.

Bisher stellt sich die Regierung von Angela Merkel taub. Ihre Standardformel lautet: „Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zu von US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland angeblich geplanten oder geführten Einsätzen vor.“ Bisher ist allerdings auch nicht bekannt geworden, dass sich die Bundesregierung intensiv um solche Erkenntnisse bemüht hätte. Der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe immerhin genügten die vorliegenden Belege, einen „Beobachtungsvorgang“ anzulegen. Sie prüft zur Zeit, ob ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll.