Noch ist das Impfen freiwillig, Ungeimpfte sollten nicht Freiheitsrechte verlieren müssen. Die drei Gs müssen gleichrangig gelten: geimpft, genesen oder getestet als Zugangsregel.,

Stuttgart - Mit seinem Vorschlag zu härteren Maßnahmen gegenüber Ungeimpften kann Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sich des Beifalls einer Mehrheit der Bevölkerung sicher sein, wie Umfragen zeigen. Soll die geimpfte Mehrheit etwa leiden unter der Minderheit der Nichtgeimpften? Warum sollte den Impfunwilligen der nicht lebenswichtige Zugang zu Stadien, Discos oder Theater nicht verweigert werden? Selbst mit Test?

 

Wie ist die Lage im Herbst?

Die Diskussion startet zu früh. Wer weiß heute, wie sich im Herbst die Pandemie entwickeln wird? Je nach Dramatik der Lage wird die Politik mit Einschränkungen reagieren – oder eben nicht. Als Leitprinzip muss klar sein, dass es in einer freiheitlichen Grundordnung keinen Impfzwang gibt – und derzeit lehnen Politiker aller Couleur eine Corona-Impfpflicht ab. Solange Impfen aber eine freiwillige Entscheidung bleibt, sollte, wer diese trifft, auch nicht „bestraft“ werden.

Tests decken Infektionsfälle aufs

Das heißt nicht, das Ungeimpfte nicht zum Testen verpflichtet werden könnten, damit sie einen ähnlichen Status wie Geimpfte oder Genesene erhalten. Im Gegenteil. Um Infektionen aufzudecken und an die Ämter zu melden sollte soviel wie möglich getestet werden. Auch vor dem Stadion- oder Disco-Besuch. Aber es muss ein strenger Kontrollmechanismus zur Prüfung dieser Nachweise in Kraft treten. Das da beispielsweise ein Türsteher wichtige Papiere kontrolliert, wird nicht reichen. Das gilt aber auch für die Vorlage von Impfnachweisen.