DUH-Klage gegen Sindelfingen Lärmaktionsplan fehlt – Gerichtsverfahren läuft

Reduzierte Geschwindigkeiten sind eine Möglichkeit, den Verkehrslärm in Städten zu senken. Foto: IMAGO/Hanno Bode

Sindelfingen ist verpflichtet, einen Plan zu erstellen, um die Lärmbelastung in der Stadt zu senken. Weil dieser nicht existiert, klagt die Deutsche Umwelthilfe.

Böblingen: Anke Kumbier (ank)

In Sindelfingen ist der Verkehr stellenweise zu laut, wie eine Lärmkarte der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zeigt. Die Stadt wäre daher verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Dieser sollte Maßnahmen beinhalten, die den Lärm zu reduzieren – denn zu viel Krach kann krank machen.

 

Allerdings gibt es in Sindelfingen einen solchen Plan nicht – obwohl er bis Juli vergangenen Jahres hätte erstellt werden müssen. Weil die Stadt ihrer Pflicht bislang nicht nachgekommen ist, hat die Deutsche Umwelthilfe die Stadt Sindelfingen Anfang des Jahres vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verklagt.

Gemeinderat beschließt Erstellung des Plans

In der Zwischenzeit hat der Sindelfinger Gemeinderat zumindest den Anstoß dafür gegeben, dass in Zukunft ein Lärmaktionsplan existieren könnte. Im April beauftragte er die Verwaltung, einen „Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz“ zu erstellen. Die Verwaltung sei gerade dabei, die Vergabe der Arbeiten vorzubereiten, teilt Stadtsprecherin Katrin Sadroschinski mit.

Unabhängig von diesen Entwicklungen läuft das Verfahren weiter. Außer Sindelfingen verklagt die DUH noch weitere Städte, die entweder keinen Lärmaktionsplan erstellt haben oder mit einer veralteten Version arbeiten. Sie will mit den Klagen ein Zeichen setzen, erklärt Robin Kulpa, Bereichsleiter Verkehr und Luftreinhaltung bei der Umwelthilfe. „Allen Städten muss klar sein, dass ein Lärmaktionsplan kein nice-to-have ist.“

„Absichtserklärung“ reicht nicht

Die DUH hoffe außerdem, dass die Gerichte in ihren Urteilen Mindeststandards festlegen, die die Lärmaktionspläne erfüllen müssen. Mit Blick auf Sindelfingen setzt Kulpa darauf, dass die Stadt verpflichtet wird, einen solchen Plan zu erstellen – mit konkreten Maßnahmen, um die Lärmbelastung zu reduzieren. Der Sindelfinger Gemeinderatsbeschluss ist für Kulpa bislang nur eine „Absichtserklärung“. „Relevant ist, dass es am Ende einen beschlossenen Plan gibt, auf den sich die Bürger berufen können.“

Die Stadt Sindelfingen bestätigt auf Nachfrage, dass der Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängig sei. Zum Grund der Klage äußert sie sich nicht.

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