Seit 1. März gilt das neue Lkw-Durchfahrtsverbot für Stuttgart - seitdem hilft Lastwagen auch keine gelbe oder grüne Plakette mehr.

Stuttgart - Seit Montag ist das neue Durchfahrverbot für Lastwagen mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht in Kraft - auch wenn ein gelbe oder grüne Plakette an der Windschutzscheibe klebt. Das Verbot umfasst nicht nur die Landeshauptstadt, sondern das südöstliche Umland mit Ostfildern und Gerlingen und Korntal im Westen. Die Lastwagen müssen auf die A 81 ausweichen; im Süden steht die A8 als Weg um Stuttgart und die Filderebene zur Verfügung. Im Osten wird die Verbotszone von der B 313 bei Wendlingen und der B10 begrenzt. Beide Bundesstraßen bleiben für den Schwerlastverkehr offen. Für den Lieferverkehr gilt das Durchfahrverbot nicht.

Am Dienstag will die Stuttgarter Verkehrspolizei genau wissen, ob sich die Trucker auch daran halten: Auf der A831 vor dem Johannesgraben in Vaihingen werden die Beamten morgens die Kelle heben und Lastwagen zur Kontrollstelle auf dem Standstreifen winken.

"Dabei werden nicht nur die Frachtpapiere überprüft", erläutert Polizeisprecher Olef Petersen. "Die Beamten kontrollieren auch, ob die Lastwagen nicht überladen sind, die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten haben und ob die Reifen noch genügend Profil aufweisen."

Viele LKW fahren trotz Verbot


Die Spezialisten der Stuttgarter Polizei haben viele Erfahrungen mit dem aktuellen Thema, weil Fernlaster schon einmal - von Anfang Januar 2006 bis Ende Februar 2008 - nicht durch Stuttgart fahren durften. Die polizeiliche Kontrollbilanz für diesen Zeitraum zeigt, dass etwa jeder sechste überprüfte Lastwagenfahrer keine Frachtpapiere für die Landeshauptstadt vorweisen konnte. "Im Jahr 2006 haben wir 1672 Fahrzeuge kontrolliert", erklärt Harald Trunk vom Verkehrssicherheitsreferat der Polizei. "Dabei gab es 260 Verstöße gegen das Durchfahrverbot." Auch ein Jahr später blieb die "Fehlerquote" auf dem gleichen Niveau: Von 378 überprüften Fernlastern kurvten 61 ohne Frachtschein für Stuttgart durch die Stadt.

Auch die Polizei im Landkreis Esslingen wird das Durchfahrverbot in der nächsten Zeit im Rahmen des Streifendienstes überwachen. Größere Kontrollen werde es aber nur geben, wenn besondere Anlässe, etwa zahlreiche Anwohnerbeschwerden, vorlägen, hieß es am Montag.

Für die Reutlinger Spedition Hasenauer und Koch, deren 110 Lastwagen täglich im Land unterwegs sind, ist das Durchfahrverbot kein Problem. "Unsere Lastwagen umfahren Stuttgart auf der Autobahn, wenn sie in der Stadt keine Fracht abladen oder abholen müssen", erläutert ein Disponent. Das gehe schneller als durch den mit vielen Ampeln gespickten Stuttgarter Stadtkessel und spare "jede Menge Nerven".

Regierungspräsidium zeigt wenig Eigeninitiative


Nach den Erfahrungen der Polizei ist das neue Durchfahrverbot in der Transportbranche bereits gut bekannt. "Wir haben schon vor einiger Zeit zahlreiche Anrufe von Speditionen zu diesem Thema erhalten", erklärt Trunk. Die Speditionen wollten etwa wissen, wie ihre Lastwagen künftig vom Remstal nach Sindelfingen oder von Reutlingen nach Heilbronn fahren können.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das Durchfahrverbot am Montag begrüßt. Insgesamt sei der Luftreinhalteplan aber halbherzig und unzureichend: "Der Plan soll Menschen vor Feinstaub schützen und nicht eine bedingungslose Mobilität ermöglichen", sagte die Bund-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender. Dieselfahrzeuge mit gelber Plakette müssten so rasch wie möglich aus dem Verkehr gezogen werden. Außerdem müsse es auf den Stuttgarter Hauptverkehrsstraßen ein Tempolimit von 40 Kilometern pro Stunde geben.

Für den Stuttgarter Rechtsanwalt Roland Kugler hat das Regierungspräsidium mit dem neuen Aktionsplan lediglich ein Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vom Mai 2005 umgesetzt. "In der Zwischenzeit wäre die Aufsichtsbehörde verpflichtet gewesen, weitere Maßnahmen durchzusetzen, um in Stuttgart endlich unter die Feinstaubgrenzwerte zu kommen", erklärte Kugler. Eine im September 2009 eingereichte Klage werde deshalb fortgeführt. "Das Regierungspräsidium ist so lange zu Maßnahmen verpflichtet, bis an keiner Stelle in Stuttgart mehr der Feinstaubgrenzwert überschritten wird."