Die neue E-Auto-Prämie ist beschlossen und gilt rückwirkend ab Jahresanfang. Wer die Förderung beantragen möchte, benötigt allerdings noch etwas Geduld.

Digital Desk: David Hahn

Der Bundestag hat den Weg für eine neue Förderung von Elektroautos freigemacht. Die Prämie kann wie angekündigt rückwirkend für Zulassungen seit Jahresanfang in Anspruch genommen werden. Was ist genau beschlossen und ab wann kann die Förderung beantragt werden?

 

E-Auto-Förderung: Wann kann man die Prämie beantragen?

Eine Beantragung ist aktuell noch nicht möglich. Die notwendige Online-Plattform soll früheren Angaben zufolge im Mai starten.

Prämie für E-Autos: Wie viel Geld bekommt man?

Die Förderung richtet sich laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) an Privatkunden und umfasst neben reinen Elektroautos auch Plug-in-Hybride sowie Fahrzeuge mit Range Extender. Je nach Fahrzeugtyp, Einkommen und familiärer Situation liegt der Zuschuss zwischen 1.500 und 6.000 EUR. Allerdings gelten Einkommensgrenzen. Anspruch auf die Förderung besteht nur bis zu einem jährlichen Haushaltseinkommen von 80.000 EUR, mit zwei Kindern bis zu 90.000 EUR.

Für reine Elektroautos beträgt die Basisförderung 3.000 EUR. Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 EUR erhalten 4.000 EUR, bei höchstens 45.000 EUR steigt die Förderung auf 5.000 EUR. Zusätzlich gibt es pro Kind 500 EUR extra, insgesamt jedoch maximal 1.000 EUR. Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender fällt die Förderung geringer aus. Hier liegt die Basisprämie bei 1.500 EUR.