Ist die Einführung von E-Scootern in den Straßenverkehr ein Grund, etwas an bestehenden Promillegrenzen zu verändern? Verkehrsminister Andreas Scheuer sieht hierfür keine Veranlassung.

Berlin - Das Bundesverkehrsministerium sieht keinen Handlungsbedarf, die Promillegrenze für Nutzer von E-Scootern zu verschärfen. Das machte eine Sprecherin von Minister Andreas Scheuer (CSU) am Mittwoch in Berlin deutlich. Sie verwies auf den geltenden Regelungskatalog.

 

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hatte den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt, steigende Unfallzahlen hätten deutlich gemacht, dass die derzeit geltenden Promillegrenzen analog zu Autofahrern nicht reichten. „Für E-Scooter sollten wir eine Null-Promille-Grenze prüfen.“

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs ist, begeht laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Dies heiße in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liege vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fahre.