Tretroller mit Elektroantrieb werden bald in Deutschland unterwegs sein – nach bestimmten Regeln. Doch wie wird überprüft, dass diese auch eingehalten werden?

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Berlin/Stuttgart - Der Stadtverkehr auf Deutschlands Straßen wird zunehmend elektrisch. Schon ab Mitte Juli könnte es vor allem in Großstädten noch voller werden. Dann werden zahlreiche kleine Tretroller mit Elektromotor – E-Tretroller oder E-Scooter genannt – unterwegs sein.

 

Am 3. April hatte das Bundeskabinett die entsprechende Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge beschlossen. Entgegen den ursprünglichen Planungen des Bundesverkehrsministeriums ist das Fahren auf Gehwegen aber nicht erlaubt.

Bußgeld-Katalog für E-Scooter

Zwei Seiten sind im Entwurf der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKFV-Entwurf) dem Thema Bußgeld gewidmet. Und das droht E-Tretroller-Fahrer, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen:

– Versicherungskennzeichen nicht wie vorgeschrieben: 10 Euro

– Fahren ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis/Einzelbetriebserlaubnis): 70 Euro

– Fahren ohne gültige Versicherungsplakette: 40 Euro

– Fahren trotz erloschener Betriebserlaubnis und dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt: 30 Euro

– Fahren trotz erloschener Betriebserlaubnis: 30 Euro

– Fahren ohne Lichter: 20 Euro

– Fahren ohne vorgeschriebene Schalleinrichtung: 15 Euro

– Fahren ohne sonstige vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen: 25 Euro

– Befahren nicht zulässiger Verkehrsflächen wie Gehwege: 15 Euro

– Befahren nicht zulässiger Verkehrsflächen mit Behinderung: 20 Euro

– Befahren mit Gefährdung: 25 Euro

– Befahren mit Sachbeschädigung: 30 Euro

– Nebeneinanderfahren: 15 Euro

– Nebeneinanderfahren mit Behinderung: 20 Euro

– Nebeneinanderfahren mit Gefährdung: 25 Euro

– Nebeneinanderfahren mit Sachbeschädigung: 30 Euro

E-Scooter: Was ist erlaubt – was ist verboten?

Wann gehen Elektrotretroller auf Deutschlands Fahrradwegen und Straßen offiziell an den Start?

Losrollen können die kleinen Gefährte wohl frühestens im Juli. Die Verordnung, die sie grundsätzlich zulässt, soll in den kommenden Tagen in Kraft treten, voraussichtlich an diesem Samstag. Die verschiedenen Hersteller müssen für ihre Modelle aber auch noch eine allgemeine Betriebserlaubnis beantragen, Käufer und Vermieter brauchen Haftpflichtversicherungen.

Drohen bei Verstößen gegen die Verordnung für E-Scooter Bußgelder?

Ja – und das nicht zu knapp. Die Verordnung sieht Bußgelder von bis zu 70 Euro vor. Dieser Betrag soll fällig werden, wenn man ohne allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs ist. Fahren ohne gültigen Versicherungsaufkleber soll 40 Euro kosten, ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften 20 Euro.

Wer auf „nicht zulässigen Verkehrsflächen“ wie Gehwegen unterwegs ist oder verbotenerweise nebeneinander fährt, muss 15 Euro zahlen – mit Behinderung 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro, mit Sachbeschädigung 30 Euro.

Wie sollen E-Scooter kontrolliert werden?

Laut Bundesregierung soll die Überprüfung der E-Tretroller „im Rahmen der Verkehrskontrollen“ stattfinden. Den Ländern entstehe somit kein zusätzlicher Aufwand, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Dabei gebe es „eine erweiterte Kontrollmöglichkeit“, nämlich über das Fabrikschild am Fahrzeug, auf dem die Genehmigungsnummer der allgemeinen Betriebserlaubnis angegeben werden muss, wie der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, betont.

Die Polizisten würden die Kontrollen „sicherlich mit Augenmaß“ ausüben. „Wir befinden uns hier ja ganz häufig im Ordnungswidrigkeitenrecht, da gibt es einen Ermessensspielraum.“ So sei es bei anderen Verkehrsverstößen auch, es komme immer auf die Situation an.

Ist die Polizei bei den neuen Gefährten im Verkehr besonders wachsam?

Zum Start der E-Flitzer in deutschen Städten wird es aus Sicht der Polizeigewerkschaft vorerst keine zusätzlichen gesonderten Kontrollen geben. Diese seien wegen vieler anderer wichtiger Aufgaben der Polizei ohnehin schon reduziert, erklärt Gewerkschaftschef Oliver Malchow. Sollte es vermehrt zu Fehlverhalten und Unfällen kommen, müsse man aber einen Schwerpunkt darauf legen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen E-Tretroller erfüllen?

Die Elektrokleinstfahrzeuge dürfen gemäß der am 3. April 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde fahren. Sie müssen eine Halte- oder Lenkstange besitzen und dürfen ohne Fahrer maximal 55 Kilogramm wiegen.

E-Scooter dürfen zudem höchstens 0,7 Meter breit, zwei Meter lang und 1,40 Meter hoch sein. Mit bis zu elf Kilometern pro Stunde darf man auf Fahrradwegen oder auf der Straße unterwegs sein, nicht aber auf Gehwegen. Die E-Tretroller müssen über Licht und eine „helltönende Glocke“ verfügen.

Wie risikoreich ist eine Fahrt mit E-Scootern?

Wie Fußgänger und Radler seien auch die Fahrer von E-Tretrollern Risiken ausgesetzt, so Malchow. „Übersehen zu werden, mit anderen zu kollidieren, die Gefahr besteht natürlich.“ Riskant sei vor allem der enge Raum, auf dem sich mehrere Verkehrsteilnehmer Platz teilen müssten. Der Radfahrerclub ADFC fordert, Radwege auszubauen.