Am Samstag soll die Zulassung von Elektro-Tretrollern in Deutschland in Kraft treten. Nach der generellen Zulassung müssen aber noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden, bis die kleinen Gefährte losrollen können.

Berlin - Die Zulassung von Elektro-Tretrollern in Deutschland soll an diesem Samstag in Kraft treten. Dafür wird die entsprechende Verordnung zuvor am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wie das Bundesverkehrsministerium am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Losrollen können die kleinen Gefährte dann wohl frühestens im Juli. Nach der generellen Zulassung müssen die Hersteller für ihre Modelle noch Allgemeine Betriebserlaubnisse beantragen, Käufer und Vermieter brauchen Haftpflichtversicherungen.

 

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Technische Anforderungen müssen erfüllt sein

Die E-Tretroller müssen der Verordnung zufolge bestimmte technische Anforderungen erfüllen und etwa auch Licht und eine „helltönende Glocke“ haben. Festgelegt werden auch mehrere Nutzungsregeln. Fahren sollen sie auf Radwegen - wo es keine gibt, auch auf der Straße. Gehwege sind tabu, Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Die neuen Gefährte sollen besonders für kurze Strecken etwa von der Bushaltestelle ins Büro oder nach Hause ein neues Angebot sein.