Eigentlich müssten sie längst ausreisen. Aber Elena Panina und ihr Mann Hayk Hakobyan wollen das nicht akzeptieren nach all den Jahren in Deutschland. Nun tun sie alles, um bleiben zu können – doch die Chancen stehen schlecht.

Eberdingen - Die Sache ist eigentlich längst entschieden: Schon vor Monaten urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass Elena Panina samt Familie Deutschland verlassen muss. Doch sie will nicht akzeptieren, dass ein Fehler, den sie vor Jahren aus Unwissenheit begangen hat, ihr die neue Heimat nehmen soll. Deshalb kämpfen sie und ihr Mann weiterhin um eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Inzwischen scheint aber die Härtefallkommission ihre einzig verbleibende Chance zu sein – wenn überhaupt.

 

Langsam schwinden ihre Kräfte: „Ich bin mit den Nerven am Ende“, sagt Elena Panina. Die 50-Jährige lebt seit Jahren auf Abruf in Deutschland, immer mit der Angst vor der Ausweisung im Nacken. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Horrorvision nun Realität geworden. Doch so einfach will sich die Russin nicht geschlagen geben. Schließlich ist sie vor 20 Jahren ganz legal in die Bundesrepublik eingereist und hatte jahrelang eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Sie war eine von rund 200 000 sogenannten Kontingentflüchtlingen, die die Bundesrepublik nach der Wiedervereinigung aus dem Osten einreisen ließ – als eine Art Wiedergutmachung für den Holocaust.

Der Russin unterläuft ein gravierender Fehler

Elena Panina lebte sich gut ein, ihre beiden Töchter wurden in Deutschland geboren. Doch dann unterlief der Russin ein gravierender Fehler: Im Jahr 2007 ging Panina zusammen mit ihren zwei Töchtern zurück in die Heimat, um dort ihre Mutter zu pflegen. Anderthalb Jahre blieb sie in Russland, ohne die Behörden darüber zu informieren. Heute weiß sie, dass sie das hätte tun müssen: Auch mit einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis muss ein mehr als sechsmonatiger Aufenthalt im Ausland gemeldet werden. Wer das nicht tut, verwirkt sein Aufenthaltsrecht.

Seit Elena Panina deshalb 2008 der Pass abgenommen wurde, bestimmen Rechtsfragen ihr Leben. Die gerichtliche Auseinandersetzung um die Wiederanerkennung ihres Aufenthaltsstatus zog sich über Jahre hin. Doch selbst nach der vom Gericht angeordneten Ausweisung vor einigen Monaten ist weiterhin unklar, was mit der Familie passiert.

Denn Paninas Anwalt hat bei der Vaihinger Ausländerbehörde einen Antrag auf ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen gestellt. Demnach darf in Deutschland bleiben, wer zu krank ist, um in die Heimat zurückkehren zu können. Allerdings bezweifelt Barbara Keefer, zuständig für Rechtsfragen bei der Stadt Vaihingen, dass der Antrag erfolgreich sein wird. Das, was sie in der ärztlichen Bescheinigung über Panina gelesen habe, sei „nicht gravierend genug“. Das gelte auch für Paninas Ehemann Hayk Hakobyan: Das Attest über die angeschlagene Gesundheit des Armeniers werde wohl ebenso wenig ausreichen für ein Aufenthaltsrecht, so Keefer.

Die Härtefallkommission als allerletzter Ausweg

Anatoliy Berlant, der Anwalt der Russin, ist langsam auch mit seinem Latein am Ende – insbesondere, was das Schicksal der Töchter Paninas angeht. Eine von ihnen wird bald volljährig. Doch was das ausländerrechtlich in diesem Fall bedeutet, kann Berlant nicht sagen: „Ich habe noch keine Idee, was wir da machen müssen“, sagt er. Daher konzentriert er sich nun zunächst auf die Mutter und ihren Mann.

Er hat bereits einen Antrag bei der Härtefallkommission (HFK) des Landes gestellt, die in Einzelfällen trotz negativer ausländerrechtlicher Entscheidungen ein Bleiberecht ermöglichen kann. Allerdings wurde dieser zunächst abgewiesen: Die HFK soll nur der allerletzte Ausweg sein. Solange noch ein Antrag bei der Ausländerbehörde anhängig ist, beschäftigt sie sich nicht mit dem Fall. Doch so wie die Chancen stehen, wird Berlant sich wohl früher oder später wieder an die HFK wenden. Wie diese dann entscheidet, ist kaum vorherzusehen. Denn die Prüfung der Fälle erfolge „nicht schematisch“, teilt das Ministerium für Integration mit, bei dem die HFK angesiedelt ist. Vielmehr finde eine „Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalles“ statt, heißt es. Was das letztlich für Panina und ihre Familie bedeutet, wird sich zeigen. Klar ist nur: Vorerst müssen sie weiter warten.