Die SPD-Spitze leitet den nächsten Schritt gegen Sebastian Edathy ein. Das kann im Ausschluss münden. So ein Verfahren ist durchaus riskant und kompliziert, wie der Fall Thilo Sarrazin zeigte.

Die SPD-Spitze leitet den nächsten Schritt gegen Sebastian Edathy ein. Das kann im Ausschluss münden. So ein Verfahren ist durchaus riskant und kompliziert, wie der Fall Thilo Sarrazin zeigte.

 

Berlin - Die SPD-Spitze hat ein Parteiordnungsverfahren gegen ihren früheren Abgeordneten Sebastian Edathy eingeleitet - im schlimmsten Fall droht ihm der Ausschluss. „Es gibt ein formales Parteiordnungsverfahren gegen Herrn Edathy“, sagte Generalsekretärin Yasmin Fahimi am Montag nach einem einstimmigen Beschluss des Präsidiums. Man habe das Verfahren an die Bezirksschiedskommission in Hannover übergeben. Gegen Edathy laufen Ermittlungen wegen Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie. Er betont, nichts Strafbares getan zu haben. Bereits vor einer Woche hatte der SPD-Vorstand das Ruhen der Mitgliedsrechte gemäß Paragraf 18 der Satzung beschlossen.

Einhergehend damit ist automatisch ein Parteiordnungsverfahren, das über das weitere Vorgehen entscheiden muss. Denn das Ruhen der Rechte ist zunächst immer nur auf maximal drei Monate begrenzt und kann beschlossen werden, wenn „eine schwere Schädigung der Partei eingetreten oder mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist“.

In Niedersachsen zögert man

Über den weiteren Fortgang des „Parteiordnungsverfahrens nach Sofortmaßnahme“ muss gemäß Satzung nun die Bezirksschiedskommission Hannover entscheiden. Allerdings gibt es Unmut gerade bei niedersächsischen SPD-Politikern über das rigorose Vorgehen gegen Edathy, auch aus Sorge um eine mögliche psychische Labilität bei dem langjährigen Bundestagsabgeordneten.

Fahimi begründete den Schritt mit moralisch unkorrektem Verhalten Edathys, das nicht zur Haltung der SPD passe. Der 44-jährige Politiker hatte am 7. Februar sein Mandat im Bundestag niedergelegt - er nannte gesundheitliche Gründe. Kurze Zeit später kam heraus, dass gegen ihn Ermittlungen laufen. Bislang ist die rechtliche Lage schwierig, wenn Jungen oder Mädchen nackt vor der Kamera posieren. Besitz oder Weitergabe solcher „Posing-Bilder“ sind nur dann strafbar, wenn die unbedeckten Genitalien der Kinder „aufreizend zur Schau gestellt“ sind.

Das bekannteste Ausschlussverfahren auf Betreiben des Vorsitzenden Sigmar Gabriel war bisher das gegen Ex-Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin wegen seiner umstrittenen Migranten-Thesen. Es wurde aber eingestellt. Insgesamt sind Ausschlüsse in juristisch komplizierten Verfahren nur bei schwerwiegenden Gründen durchzusetzen.

Anmerkung der Redaktion (24.2., 16.20 Uhr):
In einer ersten Version haben wir nach dpa-Informationen "Ausschlussverfahren" geschrieben. Die dpa hat das nun korrigiert, wir ebenso.