Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Das Denkmalschutzgesetz betont in Paragraf 6, dass der Eigentümer ein geschütztes Gebäude „im Rahmen des Zumutbaren“ erhalten muss. Das bedeutet aber auch: Wenn der Eigentümer – oder in diesem Fall die Insolvenzverwalter – nachweisen können, dass die Sanierung zu ihrem wirtschaftlichen Schaden gereicht, muss die Stadt Stuttgart als untere Denkmalbehörde den Abriss genehmigen.

 

In ihrem Antrag haben die Insolvenzverwalter laut Baubürgermeister Matthias Hahn bereits umfangreiche Berechnungen beigelegt. Die Stadt muss jetzt prüfen, ob diese Berechnungen nachvollziehbar sind. Falls die Stadt den Abriss nicht genehmigt, bleibt den Insolvenzverwaltern der Klageweg. Es geht also nicht um die Frage, welche architektonische Bedeutung die IBM-Zentrale des Architekten Egon Eiermann besitzt, sondern nur um die juristische Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit.

Der Verfall