Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Schon länger zahlen die Insolvenzverwalter keine Grundsteuer und keine Abwassergebühr mehr an die Stadt Stuttgart. Damit gehört die Stadt Stuttgart zu den Gläubigern und hat das Recht, wie jeder Gläubiger die Zwangsversteigerung der Immobilie zu beantragen. Föll will dies Mitte des Jahres tun, um gesetzliche Fristen zu wahren.

 

Allerdings räumt Föll ein, dass es trotzdem Jahre dauern könne, bis eine Immobilie dann tatsächlich zwangsversteigert werden könne.

Die (Teil-)Rettung