Der Theologe und Menschenrechtler Heiner Bielefeldt verteidigt im Interview Glaubenswerbung und fordert mehr Einsatz für Religionsfreiheit seitens der Katholiken und der Nichtreligiösen.

Stuttgart - Der neue ökumenische Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit zeigt eine schwierige Lage in vielen Ländern. Heiner Bielefeldt, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreihet, widmet darin ein ganzes Kapitel dem Recht zum Glaubenswechsel. Er argumentiert: Missionierung gehöre dazu.

 
Herr Bielefeldt, wie steht es zurzeit weltweit um die Religionsfreiheit?
Im Nahen Osten hat sich die Lage der Religionsfreiheit weitgehend verschlechtert. Im Irak hat sie sich aber in den letzten Wochen womöglich etwas verbessert - seit dem Fall des Islamischen Staates. In China hat der ideologische Druck in den letzten Jahren zugenommen. In Afghanistan ist die Lage anders als im Iran, in Vietnam verhält es sich anders als in Indonesien. Man kann nicht verallgemeinern.
Sie treten dafür ein, dass auch das Missionieren zur Religionsfreiheit gehört. Führt das nicht zwingend zu Spannungen zwischen religiösen Gruppen?
Missionierung ist die gewaltfreie, zwangsfreie Werbung für die eigene Glaubensposition. Sie ist eine Einladung zum Religionswechsel und ist als solche Teil der Religionsfreiheit. Die Freiheit, die Religion zu wechseln, ist die Nagelprobe der Religionsfreiheit. Religionswerbung gehört dazu. Ich weiß, dass dieses Recht politisch umstritten ist. Nachdem ich 2012 vor der UNO-Generalversammlung für diese Position eingetreten bin, hat es teils sehr unfreundliche Reaktionen gegeben. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte ein Menschenrecht frei erfunden. Im Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht aber, dass man das Recht hat, seine Religion zu wechseln („to change his religion or belief“). Dieses Recht schließt die Freiheit ein, andere Menschen zum Religionswechsel einzuladen.
Wo zieht man die Grenze zwischen Missionierung, die noch zur Religionsfreiheit zählt, und Indoktrinierung?
Es ist in der Tat im Einzelnen schwer. Es gibt zweifellos Formen von Zwangsbekehrung, die natürlich illegitim wären. Das Recht auf Religionswechsel als solches ist absolut, das Recht auf Religionswerbung ist aber nicht ohne Vorbehalt. Überall wo Machtungleichgewichte bestehen, ist Vorsicht angebracht. Besondere Aufmerksamkeit gehört Situationen, wo Menschen sich einer Aktivität nicht entziehen können. Es gab in Griechenland zum Beispiel einen Fall von Missionarstätigkeit innerhalb des Militärs, wo der Vorgesetzte seine Position zum Missionieren genutzt hatte. Das geht selbstverständlich nicht, weil man sich beim Militär nicht entziehen kann. In der Schule darf Missionierung auch nicht stattfinden, weil die Schule eine Pflichtveranstaltung ist, in der Autorität ausgeübt wird. In Myanmar wurden Kinder während eines Schulausflugs zum Buddhismus konvertiert, ohne dass die Eltern Bescheid wussten. In China versucht man Kinder von Uiguren dazu zu verlocken, während des Ramadans die islamischen Fastengebote zu brechen. Das geht alles nicht.
Ist Missionierung nicht ein Verstoß gegen das Recht des Einzelnen, seine Religion in Ruhe ausüben zu können?
Man hat nicht das Recht auf Ruhe. Es gibt kein Recht darauf, von konkurrierenden Positionen in Ruhe gelassen zu werden. Wenn es ein solches Recht gäbe, wäre es das Ende der pluralistischen Gesellschaft. Man kann sich an Vielem stören - an Kirchenglocken, an Minaretten, an religiöser Werbung, an Weihnachtsmärkten… Man hat nicht das Recht darauf, völlig „ungestört“ zu leben. Man hat zwar das Recht auf Privatsphäre, man kann sich entziehen und die Tür hinter sich zu machen. Andere haben aber das Recht, an der Tür zu klingeln.
Meinen Sie das buchstäblich – zum Beispiel auch für Mormonen, die Missionierung von Tür zu Tür machen?
Sowohl buchstäblich als auch im übertragenen Sinne.