Seit 2017 wurden im Südwesten mindestens 75 Kinderehen registriert. Terre des Femmes ist alarmiert und steht damit nicht allein.

Stuttgart - Seit 2017 wurden in Baden-Württemberg mindestens 75 Fälle von minderjährigen Verheirateten gemeldet. In den meisten Fällen handelte es sich dabei um junge Mädchen, so berichtet die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes. Im baden-württembergischen Innenministerium spricht man sogar von 99 Fällen. 2017 war ein Gesetz erlassen worden, das eine Eheschließung erst ab 18 erlaubt – ohne Ausnahme. Nun kritisiert jedoch Terre des Femmes, dass dieses neue Gesetz nicht ausreichend eingehalten wird.

 

Gemeldet würden die Fälle vor allem von Standesämtern und Landratsämtern, berichtet man beim Regierungspräsidium Tübingen. Daraufhin werde der Fall geprüft, bei Bedarf ein Antrag auf Eheaufhebung gestellt. Ist ein Ehepartner unter 16, ist die Ehe von vorne herein nichtig.

SPD macht sich für dichteres Netz von Beratungsstellen stark

Doch mit 75 Fällen ist Baden-Württemberg bei der Meldezahl eher im Mittelfeld. Bayern hat im gleichen Zeitraum 367 Fälle von minderjährigen Verheirateten erfasst. In Berlin hingegen waren es nur drei. Gibt es deshalb dort weniger? Nico Weinmann, der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, hält angesichts der Zahlen eine große Dunkelziffer in Baden-Württemberg für möglich. Über die Gründe für die Unterschiede kann man nur mutmaßen. „Ich denke, dass Bayern möglicherweise ein wesentlich dichteres Beratungsnetz hat“, erklärt Sabine Wölfle, gleichstellungs- und integrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag. Zwar gebe es in Baden-Württemberg eine Beratungsstelle, doch die könne die Nachfrage nicht mehr decken. „Das Land sollte mehr in Beratung investieren“, fordert sie. Auch sollten Schulen sensibilisiert werden.

AfD will Kinderehen annullieren

Die AfD-Landtagsfraktion sieht das Aufkommen von Kinderehen als Folge der Migration. „Noch vor wenigen Jahren waren solche Diskussionen undenkbar“, so die sozialpolitische Sprecherin Christina Baum. „Kinderehen sind nicht nur rechtlich verboten, sondern moralisch und ethisch zu ächten. Der Schutz und die körperliche Unversehrtheit Minderjähriger muss vom Staat garantiert werden.“ Sie fordert, dass alle Kinderehen sofort und ausnahmslos aufgehoben werden. Die Minderjährigen müssten zurück in die Obhut der Eltern oder bis zur Volljährigkeit in staatliche Obhut, wenn die Eltern nicht ausfindig gemacht werden können.

In Baden-Württemberg wurden 2017 14 Urteile über die Ehen von Minderjährigen gesprochen. Nur in drei Fällen wurde sie aufgehoben, in elf Fällen durfte die Ehe bestehen bleiben. Manchmal waren die Betroffenen inzwischen 18 geworden und hatten sich für die Ehe ausgesprochen, in anderen Fällen wäre es eine unzumutbare Härte gewesen, die Ehe zu trennen oder das Recht auf Freizügigkeit für EU-Bürger wäre verletzt worden. „Ich möchte sicherstellen, dass jedes Mädchen, das in unserem Land lebt, selbstbestimmt leben darf“, so die SPD-Abgeordnete Wölfle. In der Regel seien die Kinderehen nicht freiwillig geschlossen worden. Dennoch würden sich viele Mädchen am Ende für die Ehe aussprechen. Oft seien kulturelle Faktoren der Grund, dass eine Frau oder ein Mädchen nicht als alleinerziehende Mutter leben kann oder möchte. Hier müsse man Alternativen aufzeigen, die Mädchen über ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären, fordert die SPD-Abgeordnete. Manchmal sei der Ehemann für die Betroffenen die einzige bekannte Person – das gelte etwa bei Mädchen, die kurz vor ihrer Flucht noch geheiratet hätten. Sie würden oft lieber bei einem Fremden bleiben als allein in der Fremde zu stehen.

FDP kritisiert intransparente Behördenstrukturen

„Was wir tun können, ist zum Beispiel Frauenhäuser zu stärken und dort mehr Plätze zu schaffen. Zudem sollte ein niederschwelliger Zugang zu Beratungen gewährleistet werden“, meint der FDP-Politiker Weinmann. Außerdem fordert er, klarere Zuständigkeiten zu schaffen. Wie Terre des Femmes kritisiert er, dass die Zuständigkeiten oft undurchsichtig und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. „Behördenmitarbeiter sollten sensibilisiert werden, sodass sie die Mädchen an die Hand nehmen und ihnen sagen können, an wen sie sich konkret wenden sollten“, meint Weinmann. In Baden-Württemberg ist allein das Regierungspräsidium Tübingen zuständig.

Beim Innenministerium sieht man diese Konzentrierung auf eine einzige Behörde als Vorteil. So könnte ein einheitliches Verfahren gewährleistet werden. „Die beim Regierungspräsidium Tübingen vorliegenden Aufhebungsverfahren zeigen, dass das Gesetz Wirkung entfaltet“, so das Ministerium.