Ehningen - Wenn Hans-Peter Fischbach etwas anfängt, bringt er es in aller Regel auch zu einem guten Ende. So kennen ihn viele Ehninger. Mit einer Sitzbank am Waldesrand sollte es eigentlich auch so sein. Das in die Jahre gekommene gute Stück hatte vielen Spaziergängern an der Weggabelung als Rastplatz gedient auf ihrem Weg zwischen Ehningen, Aidlingen und Gärtringen. Damit das marode Teil nicht umkippt, hatte eine gute Seele sogar zwei Dachlatten als Stützen auf der Rückseite befestigt.
Wunderschöner Aussichtspunkt am Waldrand
„Bestimmt 50 Jahre stand die Bank an diesem wunderschönen Aussichtspunkt am Waldrand, jetzt soll das plötzlich nicht mehr möglich sein“, ärgert sich Fischbach. Dabei hatte alles anfangs so gut geklappt. Fischbach hatte die Aktion noch mit Bürgermeister Claus Unger abgesprochen und die neue Sitzbank finanziert. Die Mitarbeiter des Ehninger Bauhofes tauschten die marode Bank im Herbst 2019 dann gegen das neue Sitzmöbel aus. Doch nur ein Jahr konnten sich Hans-Peter Fischbach und seine Ehefrau auf ihren Spaziergängen über den schmucken Rastplatz freuen, weil Bauhofmitarbeiter das gute Stück wieder entfernten. Denn Gemeinde und Forst BW konnten sich partout nicht verständigen, wer die Verkehrssicherungspflicht übernimmt – der Besitzer des Waldes oder der Eigentümer des Rastplatzes? Während das gespendete Sitzmöbel jetzt im Bauhof steht und auf seine eigentliche Bestimmung wartet, ging Fischbach auf der Ehninger Gemarkung mit seinem Fotoapparat auf Streifzug und lichte alle ihm bekannten Bänke rund um den Flecken ab. Fast ein Dutzend Abzüge kann er jetzt vorweisen, die Bänke unter Waldbäumen zeigen. Deshalb versteht der Ehninger die Welt nicht mehr.
Tödliche Unfälle vermeiden
„Schon vor dem tödlichen Unfall vor einigen Jahren in Sindelfingen, als ein umknickender Baum ein Auto mit zwei Frauen unter sich begrub, wird die Verkehrssicherungspflicht sehr ernst genommen. Aber seither sind alle zuständigen Stellen besonders bemüht und vorsichtig,“, weiß der Ehninger Ortsbaumeister Dan Häring. Laut Forst BW-Pressesprecherin Kathrin Klein bedeutet dies, dass „Orte mit Verweilcharakter im Staatswald unter besonderer Beobachtung der Förster stehen, die persönlich für die Verkehrssicherheit verantwortlich sind und im Fall der Fälle auch dafür haften.“ Welche drastischen Konsequenzen die aktuelle Rechtsprechung für Berufskollegen habe, die dann sogar ihren Job verlören, zeige ein Vorfall in Stuttgart-Degerloch, begründet Forstrevierleiter Daniel Berner seine regelmäßigen Überprüfungen im Staatswald und sein Insistieren gegenüber der Gemeinde Ehningen. Der Forstrevierleiter Weil im Schönbuch ist auch für den Staatswald in Ehningen und Aidlingen zuständig und fordert deshalb die Verkehrssicherungspflicht für die Sitzbank von der Gemeinde ein, weil das gute Stück zwar am Waldrand, aber eben auf kommunaler Fläche steht.
Aufwendige Prüfung der Verkehrssicherheit
Konkret hätte diese bedeutet, dass die Kommune zweimal im Jahr im angrenzenden Staatswald die Bäume bis zu einer Entfernung von 30 Metern auf Standfestigkeit und Brüchigkeit überprüft und gegebenenfalls Pflegemaßnahmen durchführt. „Wo dieser Aufwand nicht gerechtfertigt ist, müssen wir eben Aufenthaltsbereiche streichen“, erklärt der Ehninger Ortsbaumeister die Einlagerung der Sitzbank im Bauhof. Diese Sparmaßnahmen im Zusammenhang mit der aufwendigen Verkehrssicherungspflicht hätten nicht nur Konsequenzen für Sitzbänke, sondern auch für den örtlichen Waldkindergarten. So seien die Ausflugsplätze im Wald mittlerweile von zehn auf vier verringert worden, damit ein von der Gemeinde zweimal im Jahr beauftragter Baumkletterer keine Daueranstellung habe, um die Plätze in einem Radius von 30 Metern auf ihre Verkehrssicherheit zu untersuchen.