In der Diskussion über die Höhe des Ehrensolds für Christian Wulff sieht das Innenministerium derzeit keinen Verstoß gegen gesetzliche Regelungen durch den Alt-Bundespräsidenten. Wulff bezieht zudem Einkünfte aus einer Nebentätigkeit.

Berlin - Eine Verletzung der Vorgaben für die Zahlung des Ehrensolds würde voraussetzen, „nicht dass gegen den Geist oder gegen den ursprünglichen Sinn einer solchen Vorschrift verstoßen wurde, sondern gegen den Buchstaben einer solchen Vorschrift“, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Johannes Dimroth, am Montag in Berlin. „Und das kann ich im Moment jedenfalls nicht erkennen.“

 

Bundestag ist für Prüfung zuständig

Auf die Frage, ob es dem Grundverständnis des Ehrensolds für Bundespräsidenten widerspreche, dass ein Begünstigter eine weisungsabhängige Tätigkeit ausübe, sagte der Sprecher, er wolle dazu keine abschließende Rechtsauskunft geben. Für die Prüfung, ob die geltenden gesetzlichen Vorgaben noch zeitgemäß seien, sei ausschließlich der Bundestag zuständig.

Wulff soll als Prokurist für ein türkisches Modelabel arbeiten. Laut „Bild am Sonntag“ ist er seit Ende April für die Firma Yargici tätig. Wulff erhält als Alt-Bundespräsident einen Ehrensold von mehr als 200 000 Euro im Jahr.