Auf dem Weg zur Schule haben sechs Kinder in Gundelfingen bei Freiburg 30 000 Euro gefunden – und zur Polizei gebracht. Im Tausch gab es von den Beamten eine schriftliche Entschuldigung für das Zuspätkommen.

Gundelfingen - Auf dem Weg zur Schule haben Kinder in Gundelfingen bei Freiburg 30 000 Euro gefunden - und sich als ehrliche Finder erwiesen. Wie die Polizei mitteilte, hatten die sechs Schüler im Alter von 12 bis 13 Jahren das Geld am Mittwoch in Bündeln gefunden - zwischen einer Gärtnerei und dem Ortseingang. Die vier Jungen und zwei Mädchen brachten das Geld daraufhin zur Polizei.

 

Dort stellte der Beamte ihnen eine Entschuldigung aus - weil sie wegen ihrer Ehrlichkeit zu spät zur Schule kamen. „Wir gehen davon aus, dass der Lehrer aufgrund dieses triftigen Grundes eher loben als tadeln wird“, erklärte die Polizei. Der Eigentümer des Geldes konnte zunächst nicht ermittelt werden.

Herkunft des Geldes unklar

Ob es sich bei der hohen Summe um kriminell erlangtes Geld handelt, konnten die Ermittler zunächst nicht sagen. Ebenso möglich sei es, dass jemand damit zu einem Notartermin unterwegs gewesen sei, sagte eine Sprecherin. Die ehrlichen Finder können sich ihr zufolge aber über einen Finderlohn freuen: Den muss der Eigentümer nämlich zahlen, sobald er ermittelt ist.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist ein Finder grundsätzlich verpflichtet, jeden Fund unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Nicht nötig ist das demnach aber, wenn die Sache nicht mehr als 10 Euro wert ist. Der Finder eines Gegenstands kann vom Besitzer einen Finderlohn verlangen.

Kindern steht ein Finderlohn zu

In der Regel beträgt dieser laut BGB bei einem Wert der gefundenen Sache bis 500 Euro fünf Prozent vom Wert. Ist der Gegenstand mehr als 500 Euro wert, legt das Fundrecht einen Finderlohn von 25 Euro (also fünf Prozent von 500) fest, plus drei Prozent vom über 500 Euro hinausgehenden Betrag.

Fundstücke werden sechs Monate lang aufgehoben, das ist die gesetzliche Frist. Danach stehen sie dem Finder zu, es sei denn, vorher meldet der eigentliche Eigentümer Ansprüche an. Allerdings kann der ursprüngliche Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen auch noch drei Jahre lang die Herausgabe des Stücks fordern.

Erst Mitte November hatten drei junge Leute auf einem Gehweg in Ulm 2700 Euro gefunden und bei der Polizei abgegeben.