Wer unter 60 Jahren alt ist, muss sein Anspruchsrecht auf die kostenlosen Schutzmasken der Bundesregierung glaubhaft darlegen können. Das geht zum Beispiel durch das Ausfüllen einer Eigenerklärung.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Eigenerklärung zum Bezug von Schutzmasken

Seit dem 15. Dezember werden bundesweit in den Apotheken die ersten kostenlosen Schutzmasken an Risikogruppen verteilt. Bis zum 06. Januar werden je drei Masken pro Anspruchsberechtigtem ausgegeben. Hierfür ist zunächst kein Formular notwendig. Allerdings muss entweder durch das Vorzeigen des Personalausweises das Alter bestätigt werden: Personen von über 60 Jahren sind generell anspruchsberechtigt. Oder es muss glaubhaft dargelegt werden, dass man zu einer vulnerablen Gruppe zählt. Kennt der Apotheker die eigene Krankheitsgeschichte nicht, kann dies durch Ausfüllen einer Eigenerklärung geschehen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat hierzu ein Formular erstellt, auf dem alle Anspruchsgründe vermerkt sind. Das Formular können Sie hier herunterladen: Eigenerklärung zum Bezug von Schutzmasken (Download)

 

Wer aufgrund einer Vorerkrankung nicht selbst zur Apotheke gehen kann oder möchte, darf eine Abholvollmacht für Verwandte oder Bekannte ausstellen. Ein Musterformular zum Ausdrucken finden Sie hier.

Im Laufe des Januars sollen dann von den Krankenkassen zwei Coupons für die restlichen zwölf Schutzmasken (2 x 6) an die Anspruchsberechtigten verschickt werden. Somit wird das Ausfüllen einer Eigenerklärung hinfällig. Das Vorzeigen des fälschungssicheren Coupons bestätigt das Anspruchsrecht. Pro eingelöstem Coupon werden je zwei Euro Eigenanteil von den Apotheken erhoben.

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