Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat einen Eilantrag von Atomkraftgegnern abgelehnt, die den Betrieb des Kraftwerks in Neckarwestheim unterbinden wollten.

Das Atomkraftwerk Neckarwestheim II im Landkreis Heilbronn bleibt weiter am Netz. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnte einen Eilantrag von Atomkraftgegnern ab, die den Betrieb wegen angeblicher Gefahren durch Risse an Rohren untersagen lassen wollten.

 

Die Voraussetzungen für eine Anordnung zur sofortigen Stilllegung des Meilers seien nicht erfüllt, teilte das Gericht mit Sitz in Mannheim am Montag mit.

Die Anti-Atom-Initiative „Ausgestrahlt“ kritisierte die Entscheidung. Die Gefahr von Rissen sei weiterhin akut. Der Beschluss ist aber unanfechtbar (Az.: 10 S 1870/21). Am 31. Dezember diesen Jahres wird das Kraftwerk ohnehin abgeschaltet, dann sind im Südwesten keine Atommeiler mehr am Netz.