Die Teilsperrung der Hofener Straße zwischen Bad Cannstatt und Mühlhausen an Sonn- und Feiertagen von Mai bis Oktober bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht hat einen entsprechenden Eilantrag gegen die Sperrung abgelehnt.

Bad Cannstatt/Hofen - Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem ein Bürger gefordert hat, dass die Teilsperrung der Hofener Straße aufgehoben wird. In einer Mitteilung des Gerichts heißt es, dass die fünfte Kammer den Antrag für unzulässig erklärt hat, „weil der Antragssteller lediglich Straßenbenutzer ist und nicht Anlieger der Straße, und ihn die Sperrung deshalb nicht in seinen Rechten verletzt“. Zu der Frage, ob die Teileinziehungsverfügung der Stadt Stuttgart rechtmäßig ist, habe sich das Gericht nicht geäußert, heißt es weiter, da es hierauf für die Entscheidung nicht ankam.

 

Wie berichtet, hat die Stadt Stuttgart in diesem Jahr verfügt, dass der betreffende Abschnitt der Hofener Straße jährlich zwischen dem 1. Mai und dem ersten Sonntag nach dem 3. Oktober an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 21 Uhr bis auf wenige Ausnahmen für den motorisierten Verkehr gesperrt ist.