Mit einem Eilantrag gegen die Rundfunkgebühr ist ein Stuttgarter am Verwaltungsgericht gescheitert. Der Kläger rief das Gericht an, um zu verhindern, dass er seinen Rückstand plus Mahngebühren in Höhe von 115,88 Euro an den SWR bezahlen muss.

Stuttgart - Mit einem Eilantrag gegen die Rundfunkgebühr ist ein Stuttgarter am Verwaltungsgericht gescheitert. Der Kläger hatte von April 2012 an nicht mehr die Gebühr entrichtet. Er rief das Gericht an, um zu verhindern, dass er seinen Rückstand plus Mahngebühren in Höhe von 115,88 Euro an den SWR bezahlen muss. Das Gericht lehnte den Eilantrag ab, der Stuttgarter muss bezahlen.

 

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Gebührenumstellung Anfang 2013. Damals wurde der geltende Rundfunkgebührenstaatsvertrag aufgehoben und ein neuer trat zum 1. Januar 2013 in Kraft. Der neue Vertrag regelt, dass jeder Wohnungsinhaber künftig einen Rundfunkbetrag in Höhe von 17,89 Euro zu entrichten hat – unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte und der Zahl der Bewohner. Der Kläger hatte argumentiert, er halte die neue Beitragsbemessung pro Wohnung für verfassungswidrig. Zudem sah er sich in seiner negativen Informationsfreiheit verletzt. Darunter versteht man die Möglichkeit, sich vor einer aufgedrängten Information zu schützen – sprich die öffentlich-rechtlichen Programme nicht zu erhalten. Er argumentierte auch, dass sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sei, weil für die Gebührenerhebung die Meldedaten abgeglichen werden.

Die Rechtmäßigkeit der Gebührenordnung ist noch unklar

Das Gericht hat entschieden, dass der Kläger die Gebühr und die Säumniszuschläge bezahlen muss. Die Kammer argumentierte, dass einem Eilantrag zum Abwehren von Abgaben nur dann stattgegeben werden kann, wenn grundsätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Dem sei bei der Rundfunkgebühr nicht so. Die Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung sei zwar noch nicht geklärt. Diskutiert werde zurzeit noch, ob man davon ausgehen könne, dass jemand den Rundfunk nutze, sobald er eine Wohnung habe. Nach dem alten Vertrag musste bezahlen, wer ein Empfangsgerät besitzt, worin das Gericht eine „deutliche engere Verbindung mit er Nutzungsmöglichkeit von Rundfunk“ sieht. Jedoch sei dem Kläger angesichts der relativ geringen Monatsbeiträge zuzumuten, dass er bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit die Gebühren bezahlt. Deutschlandweit laufen laut SWR zurzeit rund 600 Klagen gegen die Beitragsbemessung.